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Rubrik | Atemschutz | zurück | ||
Thema | Prüfung Masken und LA im Ausbildungbetrieb | 77 Beiträge | ||
Autor | Andr8eas8 W.8, Hurlach / Bayern | 538006 | ||
Datum | 23.01.2009 15:00 MSG-Nr: [ 538006 ] | 33811 x gelesen | ||
Geschrieben von Daniel Metzger Geschrieben von Matthias Meyer-Pöllmitz Hmm, also ich lese aus den Prüfvorschriften folgendes raus: Durchzuführende Prüfung Lungenautomat: Pflicht nach Gebrauch bzw. periodisch: Dichtprüfung, Dichtprüfung Dosierventil, Öffnungsdruck bzw. Schaltdruck und statischer Überdruck Pflicht nach Grundüberholung: Veratmung Da der Lungenautomat gegen einen gereinigten, geprüften und für das Geräte zugelassenen La getauscht wird, sind die Punkte abgehakt. Was bleibt noch übrig für den Pressluftatmer als komplettes Gerät (Pa + neuer LA): Pflicht nach Gebrauch bzw. periodisch: Sichtprüfung, Flaschendruck, Hochdruckdichtprüfung und akustische Warneinrichtung zusätzliche (nicht-pflicht) Prüfungen bzw. nach Grundüberholung: Manometervergleich, Mitteldruck, dynamischer Mitteldruck, Mitteldrucklekage Damit wären alle Pflichtprüfungen auch nach dem Tauschen des LA durchgeführt. http://www.feuerwehr-hurlach.de Dies ist meine rein private Meinung und muss nicht der Meinung der Feuerwehr Hurlach oder Gemeinde Hurlach entsprechen und mit ihr überein stimmen. | ||||
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