Tach, Post!
Geschrieben von Christian FischerWir sind uns doch hoffentlich beide sicher, daß diese Einladung in jedem Fall auf Anforderung des Unfallversicherungsträgers in jedem Fall vorgelegt werden kann...
In meinem konkreten Fall ist das kein Problem, weil Rund-E-Mail mit Zeit- und Datumsstempel. Können rd. 60 Leute bestätigen.
Das Problem ist aber, wenn es sowas nicht gibt, gerade weil der UV-Träger klären MUSS, ob eine versicherte Tätigkeit vorlag und dies im Regelfall tut, indem er nachfragt, wer die Fahrt angeordnet hat. Wenn man dann als Antwort nur ein "Ja aaeehmmm, also so richtig schriftlich keiner, weil bei uns das pauschal genehmigt ist" hat, dann darf man sich nicht wundern, wenn man Probleme hat. Glücklich, wer z.B. ein Dienstfahrzeug dabei hatte, weil man dann davon ausgehen kann, dass es ein Unfall in ursächlichem Zusammenhang mit einer versicherten Tätigkeit ist, wenn man mit einem privaten Fahrzeug unteregs war wirds schwierig.
MkG,
Christi@n
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Fumus ignem
- This is my very own opinion... -
"Da die Anschaffung des Rettungsgeräthes Kosten erfordert, und die Leute selbst für ihren redlichen Dienst bezahlet sein wollen, so kann die Obrigkeit, zumal bei unseren Zeiten, wo die bürgerlichen Abgaben nicht steigen, die Ausgaben aber die alte Norm fünf- ja oft zehnfach übersteigen, nicht daran gedacht werden, daß die Obrigkeit solche Ausgaben aus ihrem breitesten Vermögen bestreite, vielmehr muß eine Anlage unter den concurrierenden Orten gemacht, und in kleinen Theilen wochenweise eingesammelt werden, bis der Geldvorrath zu Anschaffung des Geräthes, zu einem Leihkauf und zu Deponirung einer proportionirlichen Vergeltungssumme vorhanden ist."
(Johann Friedrich Krügelstein: Vollständiges System der Feuerpolizeywissenschaft, 1799)
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