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RubrikFeuerwehrtechnik zurück
ThemaReflexbeklebung, Zulässigkeit, war: Absicherung E-Stelle mit Blauem13 Beiträge
AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW510820
Datum23.09.2008 08:23      MSG-Nr: [ 510820 ]5396 x gelesen

Geschrieben von Henning KochGeschrieben von Ulrich Cimolino
Es soll Feuerwehren geben (z.B. Ratingen), die haben auch weit jenseits von Norm oder ECE 104 beklebt,


Es soll auch Feuerwehren geben, die haben im Prinzip im Sinne der ECE beklebt, halten sich aber nicht an deren Regeln (Farben, verwendetes Material, ...). Seitlich rote oder blaue Konturbeklebung ist z.B. nach ECE nicht zulässig.


Seitlich fluoreszierend eigentlich auch nicht, trotzdem gibts europaweite Forderungen, die genau das vorschreiben/empfehlen...


Geschrieben von Henning KochMit der Verlautbarung des Bundesverkehrsministeriums zum Thema Springlicht halte ich die Anwendung von §70(4) eher für abwegig, auch für andere Lichttechnik.

Zum Thema Springlicht: s. anderen Thread (aktive Lichtquellen sind da für mich immer noch was anderes...)


Geschrieben von Henning KochGeschrieben von Ulrich Cimolino
3. oder der IM hats erlassen (pauschal)

der hat für Verkehrsrecht eigentlich keine Regelungsbefugnis...


Klar, deshalb verstoßen auch die Mehrzahl der Polizeifahrzeuge in Deutschland problemlos (!) laufend gegen geltendes Straßenverkehrsrecht.,..



Geschrieben von Henning KochGeschrieben von Ulrich Cimolino
4. oder der RP hats erlassen (NRW) (pauschal für den RP)

und dafür müsste halt entweder eine Eintragung im Schein vorhanden sein, oder ein entsprechendes Dokument mitgeführt werden. Siehe die länderspezifischen Ausnahmeregelungen für die Heckabsicherung bei Feuerwehrs...


Ja klar, wir führen dann Einzelfallkopien im Auto mit (wie lang sind die eigentlich darauf vorhanden).


Wir stellen bei Feuerwehrs Fragen, die noch nicht mal beim TÜV oder der Dekra irgendeinen interessieren und versuchen alles, ums noch komplizierter zu machen. Ich versteh die Fw-Welt nicht wirklich, zumal in vielen anderen Fragen weit lockerer mit den Themen umgegangen wird (Achslasten, Gesamtgewichte, Gewichtsverteilung, Anschnallen), die weit mehr Einfluss auf die aktive und passive Fahrsicherheit haben.

Das einzige was bei Sicherheitsfragen funktioniert:
Bedarf feststellen, sachlich begründen und Beispiele bringen, wird das (i.d.R. OHNE saubere Begründung!) verweigert, eine Ebene höher (Remonstration), wenn wieder ohne Erfolg, prüfen, ob es wert/erforderlich (leider!) => Medien. (DAS wirkt dann leider fast immer..., vgl. PSA-Diskussion, Bayern und seine "Geschichte" zu den Ausnahmen für die Heckwarnanlagen uvm.)

Aber solang es wichtiger ist, dass das TSF mit allen Wunschfahrgestellen, noch mit 3,5 t möglich ist, eine Beladungsreduzierung natürlich im Gegenzug unmöglich ist, beschäftigen wir uns munter mit uns selbst...


-----

mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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 22.09.2008 21:23 Henn7ing7 K.7, Dortmund Absicherung E-Stelle mit Blauem Blinklicht
 22.09.2008 22:25 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
 22.09.2008 22:36 ., Kirchheim unter Teck
 23.09.2008 07:36 Henn7ing7 K.7, Dortmund
 23.09.2008 08:23 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
 23.09.2008 18:43 Henn7ing7 K.7, Dortmund
 23.09.2008 18:47 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
 23.09.2008 19:01 Henn7ing7 K.7, Dortmund
 23.09.2008 19:21 Thor7ste7n S7., Eltingshausen
 17.02.2010 15:21 Seba7sti7an 7S., Dortmund
 17.02.2010 15:26 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
 17.02.2010 16:36 Seba7sti7an 7S., Dortmund
 17.02.2010 16:39 Pete7r K7., Hamburg/Zürich
 17.02.2010 16:08 Thom7as 7B., Limbach

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