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Rubrik | Ausbildung | zurück | ||
Thema | AED Ausbildung erst ab 18 Jahren | 18 Beiträge | ||
Autor | Hein8ric8h B8., Osnabrück / Niedersachsen | 548286 | ||
Datum | 15.03.2009 13:10 MSG-Nr: [ 548286 ] | 5289 x gelesen | ||
Geschrieben von Stefan Jurgahn Eine eher zutreffende Fundstelle wäre die MPBetreibV (Medizinprodukte-Betreiberverordnung). Hier wird festgelegt, dass Medizinprodukte nur von Personen errichtet, betrieben, angewendet und in Stand gehalten werden dürfen, die dafür die erforderliche Ausbildung oder Kenntnis und Erfahrung besitzen. In Anlage 1 wird zudem der AED ausdrücklich zu einem Gerät erklärt, der eine Anwenderschulung erforderlich macht. Hallo, schaut doch mal in $1, Satz 2 der Verordnung: (2) Diese Verordnung gilt nicht für Medizinprodukte, die weder gewerblichen noch wirtschaftlichen Zwecken dienen und in deren Gefahrenbereich keine Arbeitnehmer beschäftigt sind. Das erklärt doch schon vieles. Gruß Heinrich | ||||
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