Mittleres Löschfahrzeug, spezifiziert in TR E-2 RLP, Entspricht StLF 10/6 nach DIN mit vergrößertem Wasservolumen von 1000l
Geschrieben von Ulrich C.Und hat sich mal einer überlegt, was dem Fahrer blüht, wenn er mit seinem aufgepimpten z.B. TSF-W bzw. MLF (war ja mal für bis 7,5 t gedacht!) leider mittlerweile deutlich über 8 t auf die Waage bringt...? Fahrzeugbeispiele dafür kenne ich mehr als genug!
Dann wird ihm wohl exakt das Gleiche passieren, wie demjenigen, der mit einem zivilen Führerschein den gleichen Verstoß begeht. Was hat das mit dem Feuerwehrführerschein zu tun?
Ich als "Altbesitzer" mit Klasse 3 durfte schon immer bis 7,5 t fahren, ohne jegliche Ausbildung dafür. Da ist doch der FW-Führerschein eher ein Fortschritt? Dass eine ausgiebige Ausildung nach zivilen Richtlinien noch besser wäre, steht doch außer Frage. Hier haben sich aber die Kommunen durchgesetzt, die die von Seiten des Staates verschärften Führerscheinregelungen aus Kostengründen nicht für sich gelten lassen wollten. Ähnliche Tendenzen gibt es ja auch bei Abgasrichtlinien, für die es selbstverständlich erscheint, dass man für Feuerwehrfahrzeuge Ausnahmen schafft, damit die Kommunen nicht wie die gewerblichen Fahrzeugbesitzer ihren kompletten Fuhrpark auf eigene Kosten modernisieren müssen.
Jetzt bekommen die Kommunen, was sie bezahlen, you get what you pay. Wenn dadurch mehr Sachschäden entstehen, dann hat das immerhin der Verursacher zu tragen, nämlich die Kommunen.
Kann ich mir als Spediteur, dem die Führerscheine zu teuer sind, auch mal eben so eine Ausnahmeregelung schaffen?
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