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1. Pressluftatmer

2. Patientenablage; nach DIN 13050: Eine Stelle an der Grenze des Gefahrenbereiches, an der Verletzte oder Erkrankte gesammelt und soweit möglich erst versorgt werden. Dort werden sie dem Rettungs-/Sanitätsdienst zum Transport an einen Behandlungsplatz oder weiterführende medizinische Versorgungseinrichtungen übergeben.

3. Permanent Allrad
Feuerwehr
1. Pressluftatmer

2. Patientenablage; nach DIN 13050: Eine Stelle an der Grenze des Gefahrenbereiches, an der Verletzte oder Erkrankte gesammelt und soweit möglich erst versorgt werden. Dort werden sie dem Rettungs-/Sanitätsdienst zum Transport an einen Behandlungsplatz oder weiterführende medizinische Versorgungseinrichtungen übergeben.

3. Permanent Allrad
1. Pressluftatmer

2. Patientenablage; nach DIN 13050: Eine Stelle an der Grenze des Gefahrenbereiches, an der Verletzte oder Erkrankte gesammelt und soweit möglich erst versorgt werden. Dort werden sie dem Rettungs-/Sanitätsdienst zum Transport an einen Behandlungsplatz oder weiterführende medizinische Versorgungseinrichtungen übergeben.

3. Permanent Allrad
DIN Deutsches Institut für Normung e. V.
RubrikAtemschutz zurück
ThemaIst eine Veratmung von LA und PA plicht?17 Beiträge
AutorMich8ael8 S.8, Pöcking / Bayern589345
Datum28.10.2009 06:12      MSG-Nr: [ 589345 ]11917 x gelesen

Hallo zusammen,

ich bin in einer blöden Situation.
Ich bin AGW in einer kleinen Fw, wir haben einen Prüfstand Proficheck-Lite von MSA ohne lunge.
28 PA und 36 LA-ÜD-AS und 60 Masken Ultra Elite.
Bei uns in der FW ist nus die Diskusion entfacht ob LA und PA veratmet werden müssen oder nicht.

Ich bitte um Hilfe.
Wo steht es geschrieben das LA und PA wort wörtlich veratmet werden MÜSSEN.

Da muß es doch dan eine DIN oder so geben?

Danke für eure Mühe.

MFG
Michael Stellbogen
www.FF-Poecking.de


http://www.ff-poecking.de/

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 28.10.2009 06:30 Dani7el 7M., Jockgrim
 28.10.2009 06:39 Mich7ael7 S.7, Pöcking
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 28.10.2009 08:48 Bach7 R.7, Weitolshausen
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