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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Der Feuerwehrführerschein in der ARD-Sendung Fakt | 99 Beiträge | ||
Autor | Dani8el 8R., Peine / Niedersachsen | 701608 | ||
Datum | 08.11.2011 15:22 MSG-Nr: [ 701608 ] | 24543 x gelesen | ||
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Hallo, geschrieben von Ulrich C.: Ja, toll. Und woran liegt das? Ich schreibs jetzt mal grade raus so wie ich es sehe: Ihr - die Fraktion der Ablehner - könnt hier im Forum schäumen wie ihr wollt! Ändern wird es nichts - und einen wie auch immer gearteten "Beweis" bleibt ihr übrigens schuldig. Ich habe keine Ahnung wie die Zahlen aussehen. In meinem Umfeld kann ich allerdings beobachten, daß fröhlicher Gebrauch von der Ausnahmeregelung ausgerechnet vom (hauptamtlichen) Rettungsdienst gemacht wird. Wie hier die Wahrscheinlichkeit aussieht, im Gegensatz zu einer Dorffeuerwehr mit < 10 Einsätzen im Jahr, in einen Unfall verwickelt zu werden kann sich jeder ausmalen. Passiert ist bislang trotzdem noch nichts. Global, also von allen Fahrern - Klasse 3 alt und auch Kl. 2 / C(E) - in letzter Zeit allerdings glücklicherweise auch nicht; die sind aber, nur mal am Rande bemerkt, für abgefahrene Spiegel und dgl. "zuständig" (?! - tja). Tatsache ist offensichtlich, daß sich trotz intensiver Suche - noch - kein Fall finden läßt, in dem ein Feuerwehrführerscheininhaber in einen Unfall verwickelt war. Und der Fall irgendwann eintritt ist dadurch zunächst mal weder zwangsläufig der betreffende Fahrer schuld, noch wäre bewiesen, daß der Feuerwehrführerschein ursächlich gewesen wäre. Und diesen Beweis zu führen, wird ohnehin schwierig bis unmöglich werden. Doch, dann wird die Fahrt richtig schnell, wenns um die echte Verantwortung geht... Ja, ich kenne die "Theorien" dazu hier aus den Diskussionen. -> Wer trägt die denn dann? Die CSU (am mangelden Sommer war früher ja auch die SPD schuld...), die Länder bzw. der Bundesrat, die Innenminister der Länder, die Bürgermeister als Dienstherren? Ach nee, soll ja darauf hinauslaufen, daß der jeweiligen Chef der (Orts-) Feuerwehr oder der Ausbilder die Kappe auf hat, einer der dafür unterschrieben hat! Meiner ganz persönlichen, bescheidenen Meinung zu diesem Teilaspekt wird es dazu nie kommen, auch wenn hier noch so wild rechtlich herumkonstruiert wird! Wie auch, denn jene (die Unterschrieben haben) hielten sich an geltendes Recht, die Verordnungen dazu gibt es nun mal. Parallel dazu hätte ich noch nie, nie davon etwas gehört, daß ein Fahrlehrer (oder Prüfer) im Nachhinein für das Tun seiner - ehemaligen - Fahrschüler haftbar gemacht worden wäre. "Schuld" wird am Schluß gegebenenfalls also der betrefffende Fahrzeugführer sein, niemand sonst! Fazit (meins) ist also: Was nützt alles lamentieren (schönes Wort für das, was hier passiert...)? Die VO sind da, wie anfangs befürchtet auch aufgebohrt, ich muß das nicht gut finden, aber es ist nun mal so. Und ein vermeintlicher Beweis für den Untergang des Abendlandes konnte noch nicht geführt werden (und kann m.E. auch künftig nur schwer). Also was soll es? Es gibt viele Sachen, die mir deutlich weniger gefallen. Gruß Daniel | ||||
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