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Thema | Hauptamtliche Wehrführer einer freiwilligen Feuerwehr | 48 Beträge | |||
Rubrik | Freiw. Feuerwehr | ||||
Autor | Dani8el 8H., Schriesheim / Baden-Württemberg | 454623 | |||
Datum | 13.01.2008 20:10 | 19090 x gelesen | |||
Hallo Forumsgemeinde! Ich hoffe ihr könnt mir helfen. Mich würde interessieren welche Ausbildung die einzelnen Bundesländer für einen hauptamtlichen Leiter einer freiwilligen Feuerwehr fordern und welche Gründe (Einsatzzahlen, Personalmenge, hauptamtliche Kräfte, Gefährdungspotential, etc.) einen "Berufs-Wehrführer" erforderlich machen. Wäre schön auch wirklich die Lage in verschiedenen Bundesländern zu erfahren, ihr wisst ja "Tellerrand"! ;-) Vielen Dank, Daniel | |||||
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Autor | Jürg8en 8R., Kirchheim unter Teck / BW | 454632 | |||
Datum | 13.01.2008 20:24 | 17452 x gelesen | |||
In einer ca.a 30 km entfernten Gemeinde hat man einen hauptamtlichen Kommandanten eingestellt. Er war damals HBM einer BF und hat das Ganze als Sprungbrett zum BI genutzt. Um zu verhindern, dass diese BI's dann wieder zu einer BF abwandern, würde ich die BI Ausbildung bereits als Voraussetzung anstreben. Immerhin sind beide HBM und BI in A9 besoldet. Abschließend muss die Stadt hier entscheiden, was ihnen ein hauptamtlicher Kommandant wert ist. Unterqualifiziert sollte er jedoch auch nicht sein, da er immerhin eine Wehr führen muss. Das betrifft neben der Führung auch den Haushalt u. a. wichtige Dinge. Da muss man sich heute schon damit auskennen. so long Jürgen Suche Orden- und Auszeichnungen sowie Uniformen der Feuerwehr vor 1945 | |||||
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Autor | Dani8el 8H., Schriesheim / Baden-Württemberg | 454660 | |||
Datum | 13.01.2008 20:59 | 17281 x gelesen | |||
Geschrieben von Jürgen RinghoferIn einer ca.a 30 km entfernten Gemeinde hat man einen hauptamtlichen Kommandanten eingestellt. Er war damals HBM einer BF und hat das Ganze als Sprungbrett zum BI genutzt Weisst Du warum die Gemeinde einen hauptamtlichen Kollegen gesucht hat? Wie groß ist die Feuerwehr die er jetzt führt? Ausrückegebiet, Einsatzzahlen, Personalspiegel? Es muss ja eine Bemessungsgrundlage geben auf der eine hauptamtliche Stelle basiert. Ich hab schon ein paar Landesfeuerwehrgesetze angeschaut, aber wirklich fündig bin ich noch nicht geworden... | |||||
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Autor | Jürg8en 8R., Kirchheim unter Teck / BW | 454665 | |||
Datum | 13.01.2008 21:15 | 17256 x gelesen | |||
Du hast eine PN Suche Orden- und Auszeichnungen sowie Uniformen der Feuerwehr vor 1945 | |||||
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Autor | Chri8sto8f S8., Vilseck / Bayern / Opf. | 454680 | |||
Datum | 13.01.2008 22:30 | 17488 x gelesen | |||
Geschrieben von Jürgen RinghoferIn einer ca.a 30 km entfernten Gemeinde hat man einen hauptamtlichen Kommandanten eingestellt. Ein hauptamtlicher Wehrführer hat natürlich Vorteile für eine FF, aber kann eine FF nicht darauf bestehen dass der Wehrführer gewählt wird? MkG. Christof http://www.feuerwehr-vilseck.de/index1.htm | |||||
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Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 454684 | |||
Datum | 13.01.2008 22:36 | 17353 x gelesen | |||
Geschrieben von Christof StroblEin hauptamtlicher Wehrführer hat natürlich Vorteile für eine FF, aber kann eine FF nicht darauf bestehen dass der Wehrführer gewählt wird? Nicht in jedem Bundesland - zum Glück! MkG Marc Neuste Information der Deutschen Bundespost -Fernmeldedienst- Rechtsnachfolgegesellschaft für den operativen Bereich: "Die anderen Netzanbieter sind nicht in der Lage einen Portierungsauftrag richtig auszufüllen. Daher sind die Anderen für die längeren Wartezeiten verantwortlich." "Sie können doch nicht einfach umziehen und gleichzeitig den Telefonanbieter wechseln. Sie müssen Kunde der Telekom bleiben und dürfen erst nach dem Umzug wechseln." Gesprächsfetzen aus einem Telefonat mit der Kundenbetreuung der DTAG | |||||
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Autor | Sven8 T.8, Monheim / NRW | 454695 | |||
Datum | 13.01.2008 23:01 | 17228 x gelesen | |||
Hallo! Voraussetzung dürfte F5 und F6 sein. Die Anforderungen an eine Berufsfeuerwehrausbildung können sehr unterschiedlich sein, abhängig von der Größe der Feuerwehr. Bei uns im Kreis ist es der B4 und vereinzelt B6. Gruß Sven | |||||
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Autor | Stef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen | 454700 | |||
Datum | 13.01.2008 23:19 | 17286 x gelesen | |||
Geschrieben von Christof Strobl
Das kommt auf das BL an. In NRW wird der Leiter der Feuerwehr (nach "Anhörung" der Mannschaft) durch den Kreisbrandmeister vorgeschlagen und vom Gemeinderat gewählt. Gerade wenn man die Notwendigkeit eines hauptamtlichen Wehrführers (wie auch immer man den nennt) erkannt hat*, muss in meinen Augen das wichtigste Kriterium die Eignung (persönlich wie fachlich) sein und eben nicht der Nasenfaktor. Aber auch schon darunter sollte das so sein - leider zeigt die Praxis, dass es nicht immer so ist... * das ist für mich ein untrügliches Zeichen, dass diese Wehr einen entsprechenden Verwaltungsaufwand und Koordinierungsbedarf hat, der sicherlich nicht einfach zu bewerkstelligen ist. Mit kameradschaftlichen Grüßen Stefan
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Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 454703 | |||
Datum | 13.01.2008 23:32 | 17273 x gelesen | |||
Guten Abend Geschrieben von Christof Strobl aber kann eine FF nicht darauf bestehen dass der Wehrführer gewählt wird? In BaWü nicht, dort steht im FwG § 8: "§ 8 Leitung der Gemeindefeuerwehr (3) Vor der Bestellung hauptberuflich tätiger Feuerwehrkommandanten, abteilungskommandanten und ihrer Stellvertreter ist der Feuerwehrausschß, bei hauptamtlich tätigen Abteilungskommandaanten und ihren Stellvertretern auch der Abteilungsausschuß zu hören. Der Feuerwehrausschuß, ein von den aktiven Angehörigen der Gemeindefeuerwehr gewähltes Gremium, ist als nur vor der Bestellung des HA-Kommandanten zu hören, die Gemeinde bestellt ihn, das kann mit oder ohne positives Votum des Ausschußes geschehen. Die FF muss mit dem danach bestellten HA-Kommandanten auskommen (oder auch nicht), den hat sie jedenfalls mal eine Zeit. Gruß aus der Kurpfalz Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | |||||
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Autor | Pete8r L8., Flöha / Sachsen | 454706 | |||
Datum | 13.01.2008 23:38 | 17360 x gelesen | |||
Geschrieben von ---Marc Dickey--- Nicht in jedem Bundesland - zum Glück! Hallo, volle Zustimmung. Es kann ja dadurch passieren, dass man da auch mal "unpopuläre" Entscheidungen treffen kann. Dann ist Führung auch kein Beliebtheitswettbewerb um jeden Preis mehr. Und nein, im Allgemeinen sind die Leistungsträger innerhalb der FF leider nicht in der Mehrzahl sondern die welche in der Karrikatur(gepostet von Jan gestern) so schön gekennzeichnet sind. Solange selbst irgendwelche Altersmitglieder(ich weiß das die Verdienste um die Fw haben) ohne zu wissen was in der ausrückenden Wehr wirklich gehauen und gestochen ist und irgendwelche dubiosen Frauenabteilungen mitwählen, kann ich nur sagen:"Gute Nacht Fw-Deutschland. Das klingt frustriert, ist auch so gemeint. Aber im realen Fw-Leben treffen doch oft leider "gewählte" Führungen Empfehlungen an die Entscheidungsträger die einer objektiven Sichtweise nicht standhalten(Stichwort Fahrzeuge). Leider entnehme ich der Mehrzahl der Posts von Stammusern, das immer mehr die Frustration über genau diesen Zustand zunimmt. UC klang in seinem Post von heute Mittag zumindest zuletzt so. Genau aus diesem Grund habe ich auch den Glauben an eine nachhaltige Veränderung der Welt der Feuerwehrs verloren. Gerhard Pfeiffer hat letzthin was mit den 30 Jahren geschrieben :-). Das ist leider Istzustand! Aber-und das vergesse ich nicht-macht sich nur ein Bruchteil der aktiven Kameraden einen Kopf über Ihre Feuerwehr(der sog. harte Kern und lässt sich nicht nur bespassen). Mag jetzt für den einen oder anderen hart klingen ist aber meine Meinung. mkg Nur meine eigene, bescheidene Meinung. | |||||
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Autor | Pete8r H8., Schriesheim / BW | 454735 | |||
Datum | 14.01.2008 08:06 | 17299 x gelesen | |||
Geschrieben von Christof StroblEin hauptamtlicher Wehrführer hat natürlich Vorteile für eine FF, aber kann eine FF nicht darauf bestehen dass der Wehrführer gewählt wird? Das war ja noch schöner :-) Zum Glück nicht; oder können MA ihren Chef wählen ?! | |||||
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Autor | Math8ias8 S.8, Niederau / Sachsen | 454752 | |||
Datum | 14.01.2008 10:26 | 17364 x gelesen | |||
Hallo Peter, deine Bemerkungen zum Wahlvolk haben mich aufhorchen lassen. Bei uns ist per Satzung geregelt, dass nur die aktiven FA Stimmrecht bei der Wahl zum OWL bzw. GWL haben. Ist auch so in der Mustersatzung vom SMI vorgegenben: § 6 Rechte und Pflichten der Angehörigen der Feuerwehr (1) Die aktiven Angehörigen der Gemeindefeuerwehr haben das Recht, den Gemeindewehrleiter, die Stellvertreter und die zusätzlichen Mitglieder des Feuerwehrausschusses zu wählen. Die aktiven Angehörigen der Ortsfeuerwehr haben das Recht den Ortswehrleiter, den Stellvertreter und die Mitglieder des Ortsfeuerwehrausschusses zu wählen. (ob das jetzt gut oder schlecht ist sei dahingestellt) Kenne im Kreis keine FW, die das anders handhabt. Ist das bei euch so oder hast du ins blaue geschossen? Wenn ja, wer wollte denn die krasse Abweichung von der Mustersatzung? Gruß Mathias | |||||
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Autor | Pete8r L8., Flöha / Sachsen | 454795 | |||
Datum | 14.01.2008 13:18 | 17502 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von ---Mathias Schödel--- Ist das bei euch so oder hast du ins blaue geschossen? erstmal hast Du recht. Das steht fast so bei uns auch in der Satzung. Den Passus mit der Alters-und Ehrenabteilung hast Du mir aber erst beim lesen und nachlesen ins Bewusstsein gebracht. Hat aber 2006 selbst unser OAL wahrscheinlich überlesen. Hier hat tatsächlich diese Abteilung den SWL und seine Stellv. mitgewählt. Das Thema Frauenabteilung ist schwieriger da diese offiziell zu den Aktiven zählen ;-) (Kann man gut finden, muss man aber nicht-hat übrigens nichts mit einer Zugehörigkeit der holden Weiblichkeit zu EA zu tun-dies begrüße ich sogar und habe es auch immer befördert.) mkg Peter Nur meine eigene, bescheidene Meinung. | |||||
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Autor | Chri8sto8f S8., Vilseck / Bayern / Opf. | 454838 | |||
Datum | 14.01.2008 16:09 | 17227 x gelesen | |||
Geschrieben von Peter HembergerDas war ja noch schöner :-) War ja nur ne Frage, wollte wissen, was in anderen BL das Gesetz dazu hergibt. Grundsätzlich muss der HA Wehrführer nicht IMMER ein Vorteil sein, denn stellt die Stadt dafür "eine Pfeiffe" ein, der zwar die erforderliche Ausbildung hat, sein Wissen aber nicht umsetzen kann, hast du den halt 20 Jahre. Sicher, im Berufsleben ist das auch so, muss aber nicht immer ein Vorteil sein, denn da sitzen ja auch oft Leute in den "Chefsesseln" obwohl sie "da nicht hingehören". Demnach KANN es auch von Vorteil sein, wenn ein (Gde.-) Wehrführer mit erforderlicher Qualifikation alle x Jahre neu zu wählen ist. MkG. Christof http://www.feuerwehr-vilseck.de/index1.htm | |||||
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Autor | Thom8as 8E., Nettetal / NRW | 454845 | |||
Datum | 14.01.2008 16:33 | 17212 x gelesen | |||
Hallo, Im Gegensatz zu anderen Bundesländern wird in Bayern wirklich gewählt. Ich kenne eine FF mit hauptamtlicher Wache, da wurde ein hauptamtlicher Wehrführer (SBR) nach einer Amtszeit durch einen anderen ersetzt. Das erfolgte regulär durch Neuwahlen. Gruß Thomas Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF. Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion | |||||
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Autor | Dani8el 8H., Schriesheim / Baden-Württemberg | 454847 | |||
Datum | 14.01.2008 16:39 | 17264 x gelesen | |||
Geschrieben von Thomas EdelmannIm Gegensatz zu anderen Bundesländern wird in Bayern wirklich gewählt. Ich kenne eine FF mit hauptamtlicher Wache, da wurde ein hauptamtlicher Wehrführer (SBR) nach einer Amtszeit durch einen anderen ersetzt. Das erfolgte regulär durch Neuwahlen. Gabs da von vornherein einen "befristeten" Vertrag? Verbeamtet kann dieser Wehrführer dann ja eigentlich nicht gewesen sein, denn sonst könnte man ihn nicht so einfach wieder vor die Tür setzen. Also in Bayern wollte ich so einen Job dann nicht machen. Als Wehrführer muss man halt auch mal unpopuläre Entscheidungen treffen, und wenn das dem Filz nicht gefällt sitzt der nächste "alteingesessene" Hauptamtliche, der besser ankommt, ganz schnell auf meinem Sessel. Und der ist dann sogar noch warm. Der Sessel natürlich! | |||||
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Autor | Chri8sto8f S8., Vilseck / Bayern / Opf. | 454854 | |||
Datum | 14.01.2008 16:55 | 17230 x gelesen | |||
Geschrieben von Daniel HermannGabs da von vornherein einen "befristeten" Vertrag? Bei den FFen die über HA Personal verfügen, ist die HA Stelle nicht an den Wehrführer gebunden. Wird dieser HA Wehrführer also nicht mehr gewählt, so macht er weiterhin "seinen Job in der Wehr" (Fachbereich) für den er eingestellt wurde. Das heißt auch, dass eine Wehr mit HA Personal (ich spreche NICHT von ständig besetzter Wache!) einen EA als Wehrführer haben KANN. MkG. Christof http://www.feuerwehr-vilseck.de/index1.htm | |||||
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Autor | Dani8el 8H., Schriesheim / Baden-Württemberg | 454857 | |||
Datum | 14.01.2008 16:57 | 17414 x gelesen | |||
Geschrieben von Christof StroblBei den FFen die über HA Personal verfügen, ist die HA Stelle nicht an den Wehrführer gebunden. Wird dieser HA Wehrführer also nicht mehr gewählt, so macht er weiterhin "seinen Job in der Wehr" (Fachbereich) für den er eingestellt wurde. Das heißt auch, dass eine Wehr mit HA Personal (ich spreche NICHT von ständig besetzter Wache!) einen EA als Wehrführer haben KANN. Dann ist die Stelle ja aber nicht als Hauptamtlicher Wehrführer ausgeschrieben gewesen, oder? Die Stelle ist dann eine ganz normale hauptamtliche Feuerwehrkraft. Dann ist die Besetzung des Wehrführers mit dieser beruflichen Kraft eigentlich eher Zufall, oder? | |||||
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Autor | Chri8sto8f S8., Vilseck / Bayern / Opf. | 454859 | |||
Datum | 14.01.2008 16:59 | 17236 x gelesen | |||
Geschrieben von Daniel HermannDann ist die Stelle ja aber nicht als Hauptamtlicher Wehrführer ausgeschrieben gewesen, oder? Die Stelle ist dann eine ganz normale hauptamtliche Feuerwehrkraft. Richtig, so ist es. MkG. Christof http://www.feuerwehr-vilseck.de/index1.htm | |||||
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Autor | Denn8is 8B., Gerlingen / Württemberg | 454882 | |||
Datum | 14.01.2008 17:41 | 17249 x gelesen | |||
Sprechen wir hier ausschließlich über "hauptamtlich" oder auch hauptberuflich? MkG Dennis Dies ist ausschließlich meine eigene Meinung! Immer ein Besuch wert: www.feuerwehr-aermelabzeichen.de | |||||
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Autor | Chri8sto8f S8., Vilseck / Bayern / Opf. | 454887 | |||
Datum | 14.01.2008 17:46 | 17233 x gelesen | |||
Geschrieben von Dennis BlosSprechen wir hier ausschließlich über "hauptamtlich" oder auch hauptberuflich? Hauptamtlich bei einer FF. Die FFen, mit HA Personal die ich kenne, stellen unterschiedliche Anforderungen an ihre HA. Z.B. HA mit BF Ausbildung (verbeamtet), oder "normale" FF Ausbildung im Angestelltenverhältnis. MkG. Christof http://www.feuerwehr-vilseck.de/index1.htm | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land) | 454973 | |||
Datum | 14.01.2008 19:50 | 17209 x gelesen | |||
Geschrieben von Daniel HermannVerbeamtet kann dieser Wehrführer dann ja eigentlich nicht gewesen sein, denn sonst könnte man ihn nicht so einfach wieder vor die Tür setzen.Wie bei Wahlbeamten üblich: "Beamter auf Zeit" Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde... Meine Wehr: http://www.ffw-grafschaft.de | |||||
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Autor | Dani8el 8H., Schriesheim / Baden-Württemberg | 454977 | |||
Datum | 14.01.2008 19:54 | 17270 x gelesen | |||
Geschrieben von Sebastian KruppWie bei Wahlbeamten üblich: "Beamter auf Zeit" Natürlich mach ich dann auch eine Ausbildung für den gD Feu, wenn ich mich alle 4 Jahre von einer Neu-"Verbeamtung" zur anderen hangeln muss. Da hätte ich keinen Bock drauf. | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land) | 455015 | |||
Datum | 14.01.2008 20:39 | 17205 x gelesen | |||
Du nicht. Ich auch nicht. ;-) Aber es soll ja auch im Feuerwehrbereich "Weltenbummler" geben, oder Leute die nach "Sprungbrettern" suchen. Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde... Meine Wehr: http://www.ffw-grafschaft.de | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land) | 455016 | |||
Datum | 14.01.2008 20:40 | 17273 x gelesen | |||
Geschrieben von Peter HembergerZum Glück nicht; oder können MA ihren Chef wählen ?!Auch wenn's einen etwas anderen Hintergrund hat: Ich kann das ;-) Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde... Meine Wehr: http://www.ffw-grafschaft.de | |||||
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Autor | Thom8as 8E., Nettetal / NRW | 455127 | |||
Datum | 15.01.2008 09:09 | 17185 x gelesen | |||
Hallo, nein, das waren sind Beamte. auch Beamte können abgeordnet bzw. versetzt werden. Gruß Thomas Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF. Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion | |||||
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Autor | Dani8el 8H., Schriesheim / Baden-Württemberg | 455129 | |||
Datum | 15.01.2008 09:15 | 17219 x gelesen | |||
Geschrieben von Thomas EdelmannHallo, Und wohin wurden sie abgeordnet oder versetzt? | |||||
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Autor | Thom8as 8E., Nettetal / NRW | 455140 | |||
Datum | 15.01.2008 10:19 | 17202 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Daniel Hermann Und wohin wurden sie abgeordnet oder versetzt? Keine Ahnung, aber der kam von einer BF, vermutlich ist er wieder dahin gegangen. Gruß Thomas Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF. Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion | |||||
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Autor | Dani8el 8H., Schriesheim / Baden-Württemberg | 455141 | |||
Datum | 15.01.2008 10:22 | 17221 x gelesen | |||
Geschrieben von Thomas EdelmannKeine Ahnung, aber der kam von einer BF, vermutlich ist er wieder dahin gegangen. Ich kann mir kaum vorstellen, dass jemand sich von einer BF zu einer FF versetzen lässt obwohl er weiss, dass das höchstwahrscheinlich nur für 4 Jahre ist. Auch kann ich mir kaum vorstellen, dass eine BF einen Kollegen zu einer FF abordnet (ist kaum möglich wenn es sich um 2 verschiedene Gemeinden handelt) und ihn danach wieder in seiner alten Position zurücknimmt. Klingt etwas seltsam das ganze. | |||||
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Autor | Thom8as 8E., Nettetal / NRW | 455142 | |||
Datum | 15.01.2008 10:29 | 17260 x gelesen | |||
Hallo, Schon mal bei BUND.de geschaut was es für Stellen für Beamte gibt? Ich kenne einen Beamten der hiesigen Kreisbehörde der jetzt in Hessen in einem Landkreis verantwortlich für den Rettungsdienst ist. Warum soll es sowas nicht geben. Lies mal die Fachzeitschriften, da wird regelmäßig nach Beamten für den mittleren oder gD gesucht. Nur so als Beispiel: Wo war denn der Chef der BF Hamburg vorher? In NRW gibt es eine FF mit HA Wache deren Chefin, die einzige in D, war vorher im gD bei der BF Frankfurt. Gruß Thomas Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF. Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion | |||||
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Autor | Björ8n W8., Dortmund / Nordrhein Westfalen | 455143 | |||
Datum | 15.01.2008 10:30 | 17130 x gelesen | |||
Feuerwehrbeamte sicnd Kommunalbeamte, d.h. sie könnten höchstens innerhalb der Stadt versetzt werden. Was aber auch sehr sehr schwierig für die Kommune ist. Landesbeamte wie Polizisten z.B., könnten von einer Stadt in die andere versetzt werden. Wenn man als Feuerwehrbeamter wechseln will, muss man sich auch ganz normal bewerben und wird dann, wenn beide Kommunen zustimmen versetzt. | |||||
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Autor | Dani8el 8H., Schriesheim / Baden-Württemberg | 455152 | |||
Datum | 15.01.2008 10:56 | 17312 x gelesen | |||
Geschrieben von Thomas EdelmannWo war denn der Chef der BF Hamburg vorher? Wie mein "Vorschreiber" schon gesagt hat: Das sind alles Kommunalbeamte die vom Dienstherren höchstens innerhalb des Amtes oder innerhalb der Gemeinde versetzt werden können. Der Chef der BF Hamburg hat sich auf die Stelle beworben und nach der Zusage einen Versetzungsantrag gestellt, dem dann von seinem Dienstherren entsprochen wurde. Der wurde also nicht versetzt, der hat sich versetzen lassen. Und das würde ich bei einer "befristeten" Stelle garantiert nicht machen, denn ich habe keine Garantie danach wieder zurück zu kommen oder überhaupt irgendwo eine neue Stelle zu bekommen. Und was passiert dann mit dem Beamtenstatus? Auch würde ich meinen Beamtenstatus nicht durch Kündigung aufgeben um eine 4 Jahresstelle als hauptamtlicher Wehrführer zu übernehmen. Das wäre äusserst kurzsichtig... | |||||
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Autor | Fran8k B8., Roßtal / Bayern | 455173 | |||
Datum | 15.01.2008 12:19 | 17151 x gelesen | |||
Geschrieben von Peter LieffertzAber im realen Fw-Leben treffen doch oft leider "gewählte" Führungen Empfehlungen an die Entscheidungsträger die einer objektiven Sichtweise nicht standhalten(Stichwort Fahrzeuge). Demnach müsste dieses Problem aber eigentlich nur in bestimmten Bundesländern auftreten. Tut es aber nicht. Fazit wie schon von anderen geschrieben: Es muss nicht immer ein nachteil sein, dass der "Chef" gewählt wird. Gruß Frank | |||||
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Autor | Thom8as 8E., Nettetal / NRW | 455176 | |||
Datum | 15.01.2008 12:33 | 17239 x gelesen | |||
Hallo, 1. Ist die Wahlperiode 6 Jahre 2. Ist der Wehrführer/ Stadtbrandrat Beamter, war das vorher und ist es immer noch. Deshalb, auch wenn man selbst sich etwas nicht vorstellen kann, heißt das nicht, das jemand Anderes das ebenfalls nicht kann. Gruß Thomas Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF. Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion | |||||
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Autor | Ralf8 L.8, Pfungstadt / Hessen | 455178 | |||
Datum | 15.01.2008 12:38 | 17164 x gelesen | |||
Hallo, die Kollegin Sabine Voss ist Höherer Dienst. Gruß Ralf Leistner | |||||
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Autor | Dani8el 8H., Schriesheim / Baden-Württemberg | 455179 | |||
Datum | 15.01.2008 12:46 | 17292 x gelesen | |||
Geschrieben von Thomas Edelmann1. Ist die Wahlperiode 6 Jahre Im Grunde ist es erstmal egal ob es 4 oder 6 Jahre sind auf die die Stelle befristet ist. Wichtig ist nur dass sie befristet ist. Geschrieben von mir
Ah, da hatte ich vergessen dazu zu schreiben: "Falls die Stelle nur eine TVöD-Stelle und keine Beamtenstelle ist, würde ich..." Mein Fehler. Würdest Du einen sicheren Beamtenstatus aufgeben um eine Stelle zu bekleiden die Du vielleicht für 6 Jahre hast und dann wieder auf der Strasse stehst? Würdest Du als Beamter eine Versetzung zu einer FF beantragen obwohl Du weisst, dass Du in 6 Jahren eventuell auf der Strasse stehst? | |||||
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Autor | Thom8as 8E., Nettetal / NRW | 455195 | |||
Datum | 15.01.2008 13:55 | 17183 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Daniel Hermann Würdest Du einen sicheren Beamtenstatus aufgeben um eine Stelle zu bekleiden die Du vielleicht für 6 Jahre hast und dann wieder auf der Strasse stehst? Für mich stellt sich die Frage nicht. Aber für den Kameraden den ich meine, gab es schon Gründe wie z.B. Verkürzung des Weges zur Arbeit, Beförderung?. Das Risiko des Scheiterns sah er wohl gering an, da sein Vorgänger >20 Jahre auf der Position war und er die Feuerwehr kannte. Und sein Beamtenstatus blieb erhalten. Gruß Thomas Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF. Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion | |||||
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Autor | Dani8el 8H., Schriesheim / Baden-Württemberg | 455199 | |||
Datum | 15.01.2008 14:04 | 17357 x gelesen | |||
Geschrieben von Thomas Edelmann
Mit welchem Dienstgrad ist er denn zur FF gekommen? Wie hätte seine weitere Karriere denn aussehen können bei der FF? Das höchste Amt hatte er ja schon inne, da wird es so schnell keine Änderungen in der Eingruppierung der Stelle bei einer neuen Beurteilung mehr geben. Ist er jetzt wieder zu seiner alten BF zurück? Dann erstmal Hochachtung an den ehemaligen Dienstherren, dass da gerade zu dem Zeitpunkt eine Stelle frei war und das er ihn überhaupt nochmal genommen hat. Was mich noch interessiert: Wie kann eine Stelle die von einem Beamten besetzt wird überhaupt ein Wahlamt sein? Der Amtsinhaber hatte ja wohl schon die Verbeamtung auf Lebenszeit, wie kann er da nochmal Beamter auf Zeit werden? Nach Ende der Probezeit und dem Erreichen der Befähigung zur Lebenszeitverbeamtung ist es als Beamter eigentlich sehr schwer diesen Status wieder zu verlieren, abgesehen von Disziplinarmaßnahmen, eventueller Frühpensionierung durch Dienstunfähigkeit und ähnlichem. Das ist echt interessant. | |||||
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Autor | Thom8as 8E., Nettetal / NRW | 455200 | |||
Datum | 15.01.2008 14:08 | 17234 x gelesen | |||
Hallo, vielleicht zur Klarstellung, es handelt sich bei dieser FF um eine Feuerwehr mit hauptamtlicher Wache. Geschrieben von Daniel Hermann Mit welchem Dienstgrad ist er denn zur FF gekommen? Wie hätte seine weitere Karriere denn aussehen können bei der FF? Keine Ahnung. Keine Ahnung.Geschrieben von Daniel Hermann Wie kann eine Stelle die von einem Beamten besetzt wird überhaupt ein Wahlamt sein? Weil es so im Bay. Fw Gesetz steht. Gruß Thomas Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF. Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion | |||||
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Autor | Kai 8H., Köln / NRW | 455201 | |||
Datum | 15.01.2008 14:16 | 17225 x gelesen | |||
Hallo, in NRW gibt es eigentlich nur bei Feuerwehren mit hauptamtlichen Kräften evtl. einen hauptberuflichen Leiter der Feuerwehr(LdF). Meistens sind das die Leiter der hauptamtlichen Wachen (im gehobenen oder höheren Dienst) in Personalunion. Sollte dieser nach 6 Jahren nicht als LdF bestätigt werden, so bleibt er immer noch Leiter der hauptamlichen Kräfte, d.h er verbleibt natürlich bei dieser Feuerwehr als Beamter. Gruss Kai | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8B., Waldbreitbach / Rheinland-Pfalz | 455204 | |||
Datum | 15.01.2008 14:34 | 17163 x gelesen | |||
Geschrieben von Sebastian KruppIch kann das ;-) Ich müsste einen Ort weiter ziehen dann könnte ich es auch ;-) | |||||
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Autor | Mich8ael8 K.8, Bergisch Gladbach / NRW | 455205 | |||
Datum | 15.01.2008 14:36 | 17340 x gelesen | |||
Geschrieben von Kai HoffmeyerMeistens sind das die Leiter der hauptamtlichen Wachen (im gehobenen oder höheren Dienst) in Personalunion. Hallo, genauso ist das bei unserer Freiwilligen Feuerwehr hier in NRW auch. Der Leiter der Feuerwehr hat dann sogar zwei verschiedene "Dienstgrade". ;) Zum einen ist er als Leiter der (gesamten) Feuerwehr in Funktion des Wehrleiters (Stadtbrandinspektor) ehrenamtlich tätig (alles in silber) und aufgrund seiner Ausbildung im gD ist er als Chef der hauptamtlichen Einheiten Brandrat (alles in gold) und natürlich Beamter. Ist ein bischen komisch, aber so ist es seit der Novellierung der LVO FF NRW geregelt - früher hatte unser Wehrleiter immer gold und brauchte nur eine Jacke. ;) Gruß Michael >> Eigentlich ist längst schon alles gesagt - nur nicht von jedem! << | |||||
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Autor | Dani8el 8H., Schriesheim / Baden-Württemberg | 455206 | |||
Datum | 15.01.2008 14:45 | 17210 x gelesen | |||
Geschrieben von Thomas Edelmannvielleicht zur Klarstellung, es handelt sich bei dieser FF um eine Feuerwehr mit hauptamtlicher Wache. Ah, das erklärt einiges! | |||||
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Autor | Erwi8n P8. M8., Bad Soden a. Ts. / Hessen | 455226 | |||
Datum | 15.01.2008 16:18 | 17274 x gelesen | |||
Mahlzeit! Geschrieben von Michael Kronenberg aufgrund seiner Ausbildung im gD ist er als Chef der hauptamtlichen Einheiten Brandrat (alles in gold) gD und dann Brandrat? *staun* MkG, Erwin -- Ich stehe zu Artikel 5 des Grundgesetzes. Mein Zynismus, meine Rhetorik. Wer ein Problem hat möge dies doch offen äußern und nicht feige hinter meinem Rücken tuscheln. | |||||
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Autor | Mich8ael8 R.8, GL / Köln / NRW | 455248 | |||
Datum | 15.01.2008 17:56 | 17223 x gelesen | |||
Geschrieben von Erwin P. MarkgD und dann Brandrat? natürlich hD ;-) mit freundlichen Grüßen Michael Roleff | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land) | 455274 | |||
Datum | 15.01.2008 18:49 | 17201 x gelesen | |||
Ah, "Leidensgenossen" Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde... Meine Wehr: http://www.ffw-grafschaft.de | |||||
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Autor | Mich8ael8 K.8, Bergisch Gladbach / NRW | 455465 | |||
Datum | 16.01.2008 12:30 | 17286 x gelesen | |||
Geschrieben von Michael RoleffGeschrieben von Erwin P. Mark Ja, *rotwerd* - natürlich hD! Danke Michael >> Eigentlich ist längst schon alles gesagt - nur nicht von jedem! << | |||||
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Autor | Pete8r L8., Flöha / Sachsen | 470670 | |||
Datum | 18.03.2008 18:51 | 17172 x gelesen | |||
Hallo, erst einmal ein herzliches Entschuldigung für das sehr späte Hochholen des Beitrags. Ich bedanke mich hiermit öffentlich für das Ausdrucken von Teilen des Treads. Schön wäre es vielleicht, wenn man in Zukunft dann den gesamten Verlauf drucken und aushängen würde. Des Weiteren habe auch ich Rechte nach dem GG. Eines davon ist das der freien Meinungsäußerung. Nichts anderes tue ich hier. Ausdrücklich meine ich keinen der aktiven Nutzer dieses Forums(oder sind die stillen Kam...-wie sie Jakob immer so schön beschreibt auch dazugehörig). Mit doch leicht lächelnden Grüßen Peter Wer wenig denkt, der irrt viel. (da Vinci) | |||||
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