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Rubrik | Atemschutz | zurück | ||
Thema | G26.3 | 93 Beiträge | ||
Autor | Adri8an 8R., Bergrheinfeld/Wuppertal / Bayern | 472866 | ||
Datum | 26.03.2008 14:49 MSG-Nr: [ 472866 ] | 39182 x gelesen | ||
Hi, Geschrieben von Sebastian Krupp Ich glaube, das wurde hier schonmal diskutiert, aber frage trotzdem noch mal nach: Eine Kommune muss ja nicht die Bescheinigung eines jeden Arztes akzeptieren, es ist rechtlich unproblematisch, wenn sie sagt: "Meine AGT sehe ich nur als tauglich an, wenn sie zum Arzt Dr. XY gehen."? Ja klar, sie bezahlt ja auch die entsprechende Untersuchung, da kann sie auch bestimmen wer diese vornimmt. Da kann sich dann kein Arzt gegen wehren, der nicht berücksichtigt wird? Du meinst wegen "Verdienstausfall"? Hm, generell müsste er ja erstmal davon Kenntnis haben, dass er nicht berücksichtigt wird, davon ab fallen mir grade keine Gründe ein wie er eine Berücksichtigung einfordern könnte. mkG Adrian Ridder Take Care, Be Careful, Stay Safe! deutscher Teil von firetactics.com atemschutzunfaelle.eu "Die Grenze der Zurechnung ist erreicht, wenn sich der Rettungsversuch von vornherein als sinnlos oder mit offensichtlich unverhältnismäßigen Wagnissen verbunden und damit als offensichtlich unvernünftig darstellt. Dies ist der Fall, wenn die Risikofaktoren in einer objektivierten ex-ante-Betrachtung so gewichtig sind, dass auch unter angemessener Berücksichtigung der psychischen Drucksituation der Rettungskräfte deutlich ist, dass die (weitere) Durchführung der Rettungsaktion zu einem gänzlich unvertretbaren Risiko für Leib und Leben der Retter führt." OLG Stuttgart zum Unfall Tübingen | ||||
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