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Rubrik | Feuerwehrtechnik | zurück | ||
Thema | TÜV-'Vorschriften' am StLF10/6 | 36 Beiträge | ||
Autor | Heik8o L8., Maintal / Hessen | 527930 | ||
Datum | 14.12.2008 21:50 MSG-Nr: [ 527930 ] | 10021 x gelesen | ||
Geschrieben von Michael Schmidgall enn der Geräteraum geschlossen ist, dann nicht. Pumpenabgang ist "zufällig" so weit nach außen gezogen das sich der Geräteraumberschluss auch nicht schließen lassen würde wenn der Blinddeckel auf dem Pumpenabgang angeschlossen wäre! eher eine uvv forderung... a) wenn der MA mal wasser marsch gibt und die blindkupplung ist noch drauf :-((( > druckpolster im abgang > kann aua beim öffnen machen. b) wozu einen abgang in einem geräteraum mit einer blindkupplung verschließen ? hab ich noch nie verstanden...kommt wohl eher aus der zeit als die pumpen noch im freien angebaut waren. c) wo eine blinkkupplung drauf geht, geht auch eine schlauchkupplung drauf ;-) und das darf nicht sein, weil wenn MA wasser marsch gibt und der schlauch leider noch im fach liegt :-((( HeiLo Machen Sie sich erst einmal unbeliebt, dann werden Sie auch ernst genommen. Konrad Adenauer | ||||
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