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Rubrik | Ausbildung | zurück | ||
Thema | Führerschein BE | 12 Beiträge | ||
Autor | Tom 8S., Burgkunstadt / Bay | 544792 | ||
Datum | 21.02.2009 18:10 MSG-Nr: [ 544792 ] | 7543 x gelesen | ||
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Hallo, bin neu und eigentlich kein FFWler, aber weil ich es eben in nem Beitrag (denke irgendwas mit Anhängeleitern?) gelesen habe: nur nochmal um missverständnissen vorzubeugen: B) Fahrzeug bis max. 3.5to (Anhänger bis max 750kg) also gesamt Gespann 4250 kg. BE) Fahrzeug bis max. 3.5to aber Anhänger ohne jede Begrenzung (solange man´s ans Fahrzeug hängen darf, also Anhängelast usw nicht überschritten wird) Und bevor jetzt alle wieder aufschreien wie falsch ich doch lieg: die Polizei lag auch falsch, hab mich beim zuständigen Sachbearbeiter der EU erkundigt und es mir erklären lassen. Der TÜV und der Fahrlehrer- verband lagen übrigens auch richtig. Führerscheinstelle wusste auch nicht bescheid. | ||||
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