News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Heulsirene & Unfall = rechtliche Probleme? | 68 Beiträge | ||
Autor | Seba8sti8an 8W., Linden / Hessen | 846979 | ||
Datum | 25.02.2019 17:28 MSG-Nr: [ 846979 ] | 3650 x gelesen | ||
Infos: | ||||
Moin Geschrieben von Oliver S. Ich habe sie hier vorliegen, und du hast völlig Recht, die Klangfolge ist sehr detailliert beschrieben. Das gezeigte Wail fällt da sowas von raus...Das nahm ich an, schon die Quellen die auf die DIN 14610 verweisen deuten an, dass es in dieser nur um urdeutsches Tatütata gehen kann ;o) Aber: Wer verpflichtet uns denn, die DIN 14610 zu berücksichtigen, wenn wir uns ein Einsatzhorn für unser Feuerwehrauto aussuchen? Das ist ja erstmal nur ein Papier von einem lustigen Verein! Ich hatte dazu vorhin einen recht langen Beitrag geschrieben, der aber kurz vor dem Speichern abhanden kam. Daher die Kurzform: - § 38 StVO sagt dem Verkehrteilnehmer: "Mach Platz, wenn Blaulicht und Einsatzhorn kommen!" - Aber wie klingt ein "Einsatzhorn"? - § 55 StVZO sagt: Wer Blaulicht am Auto hat, der braucht auch eine "Warneinrichtung mit einer Folge von Klängen verschiedener Grundfrequenz (Einsatzhorn)". Aber auch dort steht nicht, wie genau die Klänge klingen müssen, und auch ein Wail hat ganz sicher Töne verschiedener Frequenzen. - § 22a Abs. 1 Nr. 19 StVZO sagt aber schonmal aus, dass so ein "Einsatzhorn" in einer "amtlich genehmigten Bauart" ausgeführt sein muss. Wir kommen also der Sache näher, dass irgendwer irgendwie entscheidet, wann ein Tatütata gut ist und dass ein Wiuiu kein Tatütata sein darf. - Dazu gibt es die "Verordnung über die Prüfung und Genehmigung der Bauart von Fahrzeugteilen sowie deren Kennzeichnung (Fahrzeugteileverordnung - FzTV)", dort steht z.B. drin, dass unser Tatutawiuwiu nach § 7 ein Prüfzeichen mit "W" vorne bekäme, Anlage 1 verrät, dass wir zwei Muster sowie Zeichnungen und Beschreibungen zur Wirkungsweise einreichen müssen und dank Anlage 2 erfahren wir, dass wir all dies nach Garching zum TÜV München als zuständige Prüfstelle schicken müssen. Aber wie das verdammte Ding klingen soll, das steht da auch schon wieder nicht. Aber irgendwie muss es ja geregelt sein, sonst wissen die Menschen in Garching ja garnicht, WAS sie da prüfen sollen - könnte ja auch die Farbe des Gehäuses oder der Klang beim Runterschmeißen von der Werkbank sein. - Damit kommen wir zu den "Technische Anforderungen an Fahrzeugteile bei der Bauartprüfung nach § 22a StVZO" Dieses hochgeheime Werk beschreibt in Teil II Abschnitt B in den dortige TA 32 und TA 32a zumindest vermutlich auch die Anforderungen an Einsatzhörner und ebenso vermutlich steht dort dann ein Verweis auf die DIN 14610 drin. Rückwärts gilt dann: Keine Konformität mit DIN 14610 -> Keine Bauartprüfung -> Verbot des Einbaus in ein Kraftfahrzeug -> Kann somit nicht im Auto sein -> Kann deshalb gar nicht genutzt werden -> Braucht keiner kennen und als Aufforderung nach § 38 StVO verstehen. Es könnte so einfach sein, nun treibt mich aber noch ein Gedanke um: Moderne Anlagen wie z.B. die DBS-Baureihe von Haensch erlauben mit mehr oder weniger großem Einsatz, dass ich mir das Signalhorn meiner Wahl aus einem bunten Portfolio internationalen Gejaules heraussuche. Gleichzeitig bin ich mir aber sehr sicher, dass diese Anlagen eine Typprüfung haben und somit problemlos in Deutschland verbaut und genutzt werden dürfen. ;o) Könnte es also gar sein, dass sich die Prüfung und Zulassung nur auf die Verwendung des deutschen Tonsignals beschränkt und daher gar in einer wie auch immer gearteten Zulassungsurkunde genau so eine Einschränkung zu finden ist? Dazu fehlen mir aber entsprechende Unterlagen (und offenbar auch passende Google-Fragestellungen), um das zu beurteilen. Denn falls nicht: Anlage ist geprüft, hat ein Zulassungszeichen, somit könnte ich ja darauf vertrauen, dass alles was die so abgeben kann auch ein "Einsatzhorn" nach dem Willen des Gesetzgebers ist...? Gruß, Sebastian -- Es gehört oft mehr Mut dazu, seine Meinung zu ändern, als ihr treu zu bleiben (Friedrich Hebbel) | ||||
<< [Master] | antworten | >> | ||
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
|
|
0.505