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ThemaNichtrauchergesetz46 Beträge
RubrikFreiw. Feuerwehr
Infos:
  • Infografik Rauchverbot
  •  
    AutorDirk8 W.8, Strasburg / M-V418303
    Datum01.08.2007 15:3115234 x gelesen
    Hallo,
    der Landtag in M-V hat ja nun zum 1. August mächtig zugeschlagen und das Nichtrauchergesetz herausgebracht (endlich mal ein Gesetz, mit dem mindestens (wenn nicht noch mehr als) 50 % der Bürger kein Problem haben *gg*).

    Nun habe ich heute schon die Frage zu hören gekriegt, ob dies auch für die Freiw. Feuerwehr gilt ?

    Aus meiner Sicht würde ich eine Feuerwehr zwar nicht unbedingt als "öffentliches Gebäude" betrachten, allerdings ist es doch ein Gebäude "einer kommunalen Körperschaft". ...

    Mich würde mal interessieren, ob dieses Problemchen auch schon woanders aufgetaucht ist. Gibt es schon Gemeinden, die dieses Thema angepackt haben und in der Freiwilligen Feuerwehr das Rauchen verboten haben ???

    Gruß Witschi


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    AutorLoth8ar 8L., Hilden / NRW418304
    Datum01.08.2007 15:3713600 x gelesen
    Natürlich gilt das auch für die FF! In Hilden (NRW) gilt seit ca. 1,5 Jahren komplettes Rauchverbot in allen öfentlichen Gebäuden und Fahrzeugen. Für die hauptamtliche Wache und FF gibt es einen Raucherraum.


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    AutorMark8us 8T., Köln / Nordrheinwestfalen418305
    Datum01.08.2007 15:3813662 x gelesen
    Howdy,
    das Thema wurde wohl schon ein paar mal durchgekaut. Such mal nach "Rauchverbot" oder "Nichtrauch...".
    Rauchverbot hin oder her, das beste ist doch eine Einigung unter euch Kameraden zu finden...

    Gruß

    Markus


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    AutorMarc8 W.8, Schönewalde / Brandenburg418307
    Datum01.08.2007 15:4113583 x gelesen
    Hallo.

    Guckst du hier :
    'Rauchverbot im Feuerwehrhaus?'

    MFG
    Marc wille


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    AutorAndr8eas8 D.8, Stolberg-Gressenich / NRW418308
    Datum01.08.2007 15:4213668 x gelesen
    Geschrieben von Markus TrippacherRauchverbot hin oder her, das beste ist doch eine Einigung unter euch Kameraden zu finden...


    Genau das! Alles andere schürt nur Unmut in der Gruppe...
    Ich persönlich (als Nicht-Rauchender-FA) habe nichts dagegen, wenn sich die Kollegen (es sind allerdings auch nur 4 an der Zahl) nach der Übung im Gerätehaus die Zigaretten anstecken - in der Gaststätte was es schließlich auch jahrelang kein Ding.
    Die meisten Raucher haben ja auch Verständnis. Man kann sich ja ggf. in der Mitte irgendwo treffen.

    Abstimmen und dann entsprechend handeln - das bewahrt den Frieden.


    Gruß
    ado

    -----

    Wie immer: MEINE Meinung

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    AutorOliv8er 8H., Meppen / Niedersachsen418310
    Datum01.08.2007 15:4513554 x gelesen
    Ja, in Meppen (Niedersachsen) herrscht ab heute im gesamten Feuerwehrhaus Rauchverbot.
    Zuvor war dies noch im "Bereitschaftsraum" erlaubt.
    Raucher müssen nun vor die Tür gehen, was ich persönlich sehr begrüße :-)
    Endlich kein kratzen im Hals mehr und auch keine stinkenden Klamotten nach dem Dienst!


    Es handelt sich bei dem Geschriebenen um meine persönliche Meinung und nicht um die Auffassung irgendeiner Feuerwehr.

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    AutorDirk8 W.8, Strasburg / M-V418313
    Datum01.08.2007 15:5013529 x gelesen
    Danke für den Hinweis auf andere Suchwörter´. Hätt mir diese Frage wohl sparen können, habe nach "nicht rauchen" usw. gesucht.

    Werd' mich da mal durchlesen.

    Ansonsten bin ich natürlich auch für eine gütliche Einigung, wer - wann - wo - raucht ... Eigentlich braucht man dafür ja kein Gesetz, bischen Anstand würde schon reichen.

    Also nochmal danke für den Tip, wo ich dieses Thema hier im Forum finde.

    Gruß Witschi


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    AutorOliv8er 8H., Meppen / Niedersachsen418318
    Datum01.08.2007 15:5313539 x gelesen
    Geschrieben von Andreas DovernAlles andere schürt nur Unmut in der Gruppe...

    Warum?

    Geschrieben von Andreas DovernMan kann sich ja ggf. in der Mitte irgendwo treffen.

    Meistens sieht die Realität anders aus. Ein richtig süchtiger Raucher nimmt keine Kritik an und nimmt oftmals auch keine Rücksicht. Jedenfalls sind die Zeiten, zu denen man sich als NR sagen lassen mußte: "geh doch woanders hin, wenn's dich stört", vorbei!

    Hier hängen nun überall Schilder bezügl .des neuen Rauchverbots und auf dem Dienstabend wurde es auch angesprochen. Und siehe da: keiner hat gemeckert. Natürlich wird es hier und da Kopfschütteln geben. Aber im Grunde wird das Verbot ganz gut geschluckt.

    Und mittlerweile hat sich in mir (ganz im Gegensatz zu früher) auch ein Selbstverständnis auf Rauchfreiheit breit gemacht. Wenn irgendwo ein Schild hängt "Vorsicht Raucher", dann bin ich ja bereit, den Raum zu meiden. Aber daß allgemein zugängliche Räume, Aufenthaltsräume etc. zugepestet werden, ich damit in meiner Gesundheit beeinträchtigt werde, die im Raum enthaltenen Einrichtungsgegenstände verschmutzt werden, ist nicht hinnehmbar.


    Es handelt sich bei dem Geschriebenen um meine persönliche Meinung und nicht um die Auffassung irgendeiner Feuerwehr.

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    AutorAndr8e K8., Nienburg / Niedersachsen418398
    Datum01.08.2007 23:4713581 x gelesen
    Bei uns gilt ebenfalls seit heute Rauchverbot in der Feuerwache sowie in allen Fahrzeugen. Angekündigt wurde es relativ kurzfristig mittels Schildern an Türen, und es wurde während des Dienstes am vergangenen Montag vom OBM darauf hingewiesen.

    Obwohl die hiesige Zahl der Raucher weitaus höher ist als bei den anderen Feuerwehren, welche ich als aktives Mitglied bisher kennengelernt habe, wurde die Regelung meiner Beobachtung nach dennoch ohne grosses Murren aufgenommen. Beim zusammensitzen nach dem Dienst war es jedenfalls überhaupt kein Gesprächsthema, oder zumindest habe ich davon nichts mitbekommen.

    Mal schauen, wie sich das in der Zukunft so entwickelt, ob sich Grüppchen bilden werden oder ob man nach dem Dienst nicht drinnen zusammen sitzt, sondern draussen auf dem Hof steht oder was auch immer.


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    AutorVolk8er 8E., Eydelstedt / Niedersachsen418431
    Datum02.08.2007 10:5913542 x gelesen
    Wir haben heute den ersten Dienst nach Einfühung des Verbots. Allerdings habe ich in unserer Wehr zu diesem Thema noch nichts gehört. Wir haben einen Raucheranteil von gut 50% (ich auch, jedenfalls gelegentlich). Ich habe aber kein Problem, den Raum für eine Zigarettenlänge zu verlassen.

    Na, mal sehen, was so passiert :-)


    Gruß,
    Volker

    Alles jederzeit und immer meine persönliche Meinung! Irrtümer vorbehalten!

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    AutorMart8in 8S., Gifhorn / Niedersachsen418537
    Datum02.08.2007 21:1313633 x gelesen
    Hallo
    Auch in der Stadt Gifhorn (Niedersachsen) herrscht ab heute in den Gerätehäusern Rauchverbot. Der Bürgermeister hat ein Schriftstück verteilen lassen, aus dem hervor geht, dass auch die Gerätehäuser unter das Verbot fallen. Mal sehen wie sich das beim nächsten Dienst auswirkt. Wir sind bis jetzt davon ausgegangen, dass Feuerwehrgerätehäuser nicht unter "Öffentliche Gebäude" fallen, und haben uns daher noch keine Gedanken darüber gemacht. Allerdings ist unser Raucheranteil lobenswerter weise sehr gering, sodas es nicht unbedingt zu "Ausfallerscheinungen" kommen wird.


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    AutorMagn8us 8H., Pöttmes / Bayern419343
    Datum07.08.2007 20:0913650 x gelesen
    Hallo Andreas,

    um dieser Frage nachzugehen, wie denn der Begriff "öffentliches Gebäude" im Zusammenhang mit dem Nichtraucherschutzgesetz zu verstehen ist, habe ich eine entsprechende Anfrage an das Bayerische Gesundheitsministerium gestellt.

    Die Antwort (der zuständige Mitarbeiter hat sich das auch vom Innenministerium bestätigen lassen):
    "da freiwillige Feuerwehren Körperschaften öffentlichen Rechts sind sie öffentliche Gebäude"!

    Geschrieben von Andreas EhrhardtDann wäre die Gerichtsmedizin auch ein öffentliches Gebäude
    richtig, wenn es sich um ein Gebäude einer Körperschaft öffentlichen Rechts handelt!

    Geschrieben von Andreas EhrhardtNein, nein ... ich bleib dabei: Ein Gerätehaus ist ein Gebäude eines öffentlichen Trägers, aber kein öffentliches Gebäude!
    ...wird auch nicht wahrer wenn du es noch ein paar mal schreibst!


    Grüße
    Magnus

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    AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen419349
    Datum07.08.2007 20:1713541 x gelesen
    Das würde also im Umkehrschluss bedeuten, dass jeder Bürger das Gerätehaus betreten darf und sich dort frei bewegen darf - sprich auch an Fahrzeuge und andere Technik gehen darf?

    Nein, so kann man das nicht verstehen. Daraus läßt sich einfach nur schließen, daß du einen anderen Begriff von dem Ausdruck "öffentliches Gebäude" hast, wie allgemeinhin üblich.

    Sorry, aber das kann ich mir beim Besten Willen nicht vorstellen! Ich schreib morgen mal dem sächsischen Gesundheitsministerium .. mal sehen was die sagen :)

    Das mach mal. Ich kann mir jedoch deren Antwort vorstellen...

    Im Übrigen hab ich heute beim DFV angerufen deswegen ... also die halten sich da raus und konnten mir außer einem "Buhhhh, da haben wir keine Ahnung..." nichts sagen zu dem Thema. <-- typisch DFV!

    Hast du da was anderes erwartet?

    MkG
    Marc


    Brandschutzverein Hersfeld e.V.Aktuelle Infos: Empfehlung Helmkennzeichnung (PDF)
    Flyer: "Selbstschutz Grundkurs" (PDF)

    Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
    (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
    (2) ...

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    AutorMagn8us 8H., Pöttmes / Bayern419350
    Datum07.08.2007 20:2213556 x gelesen
    Geschrieben von Andreas EhrhardtDas würde also im Umkehrschluss bedeuten, dass jeder Bürger das Gerätehaus betreten darf und sich dort frei bewegen darf - sprich auch an Fahrzeuge und andere Technik gehen darf?

    du schmeißt zwei unterschiedliche Definitionen durcheinander!

    Geschrieben von Andreas Ehrhardt Ich schreib morgen mal dem sächsischen Gesundheitsministerium .. mal sehen was die sagen :)
    die Hoffnung stirbt zuletzt, oder wie? ;)
    Aber na klar, frag mal nach und stell die Antwort hier rein (auch wenn sie dir nicht passen wird!)


    Grüße
    Magnus

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    AutorMagn8us 8H., Pöttmes / Bayern419353
    Datum07.08.2007 20:2913562 x gelesen
    Geschrieben von Andreas Ehrhardtdann erklärt es mir mal bitte so, dass ich das auch versteh! Achja, und bitte kein "Beamtendeutsch"

    Geschrieben von wikipedia.de

    Als Öffentliches Gebäude bezeichnet man Gebäude, die der Öffentlichkeit dienen und daher meist für jedermann zugänglich sind.

    Oft dienen sie als Versammlungsstätte, an der sich größere Menschenmengen zusammenfinden können.

    Auch Gebäude, die öffentlichen Institutionen als Bürogebäude dienen, werden oft als öffentliches Gebäude bezeichnet.

    Beispiele für öffentliche Gebäude:

    * für die Öffentlichkeit: Museum, Opernhaus, Theater, Bibliothek, Krankenhaus
    * für öffentliche Institutionen: Parlament, Dienstgebäude (z. B. Rathaus)




    --> Feuerwehr = Körperschaft öffentlichen Rechts = öffentliches Gebäude


    Grüße
    Magnus

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    AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen419356
    Datum07.08.2007 20:3113575 x gelesen
    dann erklärt es mir mal bitte so, dass ich das auch versteh!

    öffentliches Gebäude = Gebäude welches durch den Bund, ein Land oder durch eine Kommune genutzt wird.

    MkG
    Marc


    Brandschutzverein Hersfeld e.V.Aktuelle Infos: Empfehlung Helmkennzeichnung (PDF)
    Flyer: "Selbstschutz Grundkurs" (PDF)

    Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
    (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
    (2) ...

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    AutorBern8ade8tte8 S.8, Marxheim / Bayern419358
    Datum07.08.2007 20:3413525 x gelesen
    Wie ganz schwere Zeiten für Raucher,

    bei uns im THW ists schon lang üblich in den Fahrzeugen net zu rauchen - und das mit der Unterkunft war dann auch net wirklich mehr ein Problem - wir gehen vor die Haustüre

    Grüße

    Bernadette


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    AutorMagn8us 8H., Pöttmes / Bayern419359
    Datum07.08.2007 20:3513645 x gelesen
    Geschrieben von Andreas EhrhardtGanz ganz schwere Zeiten für Raucher :(
    ... da haben wir ihn ja, des Pudels Kern ;-)

    Für die Nichtraucher heißt es dafür: Durchatmen!

    Und die Raucher dürfen ihrer Leidenschaft ja weiterhin nachgehen, draußen.


    Grüße
    Magnus

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    AutorMagn8us 8H., Pöttmes / Bayern419365
    Datum07.08.2007 20:4013595 x gelesen
    Geschrieben von Andreas EhrhardtMir gehts um das Zusammensitzen nach dem Dienst, wo man sich, über weiß der Geier was, unterhalten kann.
    das sollte prinzipiell auch ohne Glimmstengel möglich sein (auch wenn ich momentan damit leben kann, wenn sich mein gegenüber eine anzündet)


    Grüße
    Magnus

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    AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio419366
    Datum07.08.2007 20:4013692 x gelesen
    Tach, Post!

    Geschrieben von Magnus Hammerl
    Geschrieben von Andreas EhrhardtNein, nein ... ich bleib dabei: Ein Gerätehaus ist ein Gebäude eines öffentlichen Trägers, aber kein öffentliches Gebäude!
    ...wird auch nicht wahrer wenn du es noch ein paar mal schreibst!


    Es könnte so einfach sein... wenn man denn einfach mal ins Gesetz schauen würde.
    So ist im Gesetzentwurf zum Bayerischen Nichtraucherschutzgesetz definiert:

    "öffentliche Gebäude:
    Gebäude der Behörden des Freistaates Bayern, der Gemeinden und Gemeindeverbände und der sonstigen der Aufsicht des Freistaates Bayern unterstehenden juristischen Personen des öffentlichen Rechts sowie der Gerichte des Freistaates Bayern,"

    d.h. ein Feuerwehrhaus ist ein öffentliches Gebäude i.S. des Nichtraucherschutzgesetzes, weil der Gemeinde gehört.

    Niedersachsen hingegen definiert das etwas anders:

    "von Gebäuden für Landesbehörden, Gerichte oder sonstige Einrichtungen des Landes sowie von Gebäuden für die der Aufsicht des Landes unterliegenden Körperschaften, Anstalten oder Stiftungen des öffentlichen Rechts, mit Ausnahme derjenigen Personen oder Stellen, denen außerhalb des öffentlichen Bereichs Aufgaben der öffentlichen Verwaltung übertragen worden sind, und mit Ausnahme von Räumlichkeiten, die anderen Zwecken als der Erfüllung öffentlicher Aufgaben dienen,"

    Ei gucke da. Eine Feuerwehr ist aber gar keine Landesbehörde oder Einrichtung des Landes, sondern eine Einrichtung der Gemeinde. Und schon gilt das Rauchverbot nicht.


    MkG,
    Christi@n

    -------------------------------------------------
    Fumus ignem

    - This is my very own opinion... -

    "Als wir uns das letzte Mal verwählt haben kostete uns das eine Einheit." (Thomas Pommer im n-tv - Nachschlag)

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    AutorBern8ade8tte8 S.8, Marxheim / Bayern419369
    Datum07.08.2007 20:4213548 x gelesen
    und trotzdem nehm ich Rücksicht auf die Nichtraucher und geh vor die Tür

    Bernadette


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    AutorAnto8n K8., Mühlhausen / BY419370
    Datum07.08.2007 20:4413657 x gelesen
    Geschrieben von Magnus Hammerl Und die Raucher dürfen ihrer Leidenschaft ja weiterhin nachgehen, draußen.

    Also Ausgrenzung.
    Warum kann man das nicht einvernehmlich regeln. Aber wenn halt Betonköpfe aufeinanderprallen, dann geht nichts mehr weiter.

    Obwohl er ein Preusse war, halt ich es da mit dem "Alten Fritz": "ein jeder soll nach seiner Facon selig werden"


    Mit kameradschaftlichen Grüßen

    Anton Kastner

    FF Mühlhausen

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    AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Saar419371
    Datum07.08.2007 20:4513603 x gelesen
    Geschrieben von Anton KastnerAlso Ausgrenzung.

    Richtig

    sonst würden die Nichtraucher vom Lungenkrebs durch Passivrauchen ausgegrenzt werden ...

    Geschrieben von Anton KastnerWarum kann man das nicht einvernehmlich regeln.

    Ist Rauchen nur vor der Tür nicht einvernehmlich ?


    Mit kameradschaftlichem Gruß

    Florian

    ****
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

    Scharnhorst

    - langsam ist sicher und sicher ist schnell -

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    AutorMagn8us 8H., Pöttmes / Bayern419372
    Datum07.08.2007 20:5213532 x gelesen
    Geschrieben von Christi@n PannierNiedersachsen hingegen definiert das etwas anders
    das hilft dem aus Sachsen stammenden Andreas auch nicht weiter... ;-)


    Grüße
    Magnus

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    AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio419373
    Datum07.08.2007 20:5513536 x gelesen
    Tach, Post!

    Geschrieben von Andreas EhrhardtSorry, aber das kann ich mir beim Besten Willen nicht vorstellen! Ich schreib morgen mal dem sächsischen Gesundheitsministerium .. mal sehen was die sagen :)

    Da Sachsen bislang gar kein Gesetz diesbzgl. hat kannst du dir die Mühe sparen.
    Somit leben wir in einem der letzten Raucherparadise Deutschlands. Wenn man in Dresden schlau wäre würde man das ausschlachten, indem man den Rauchertourismus fördert:
    "Sachsen die schwarze Lunge im Osten Deutschlands!"
    Mama kriegt Wellness, Papa darf rauchen und für den Nachwuchs gibts Flatratesaufen - das wär doch mal was.

    So, ich geh jetzt eine rauchen - auf'm Balkon.


    MkG,
    Christi@n

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    AutorStef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen419377
    Datum07.08.2007 21:0613536 x gelesen
    Geschrieben von Anton KastnerAlso Ausgrenzung.

    Ich kann es nicht mehr hören.

    Wer von "Ausgrenzung", "Diskriminierung" und solch polemischen (noch milde Ausgedrückt) "Rauchersternen" (habe ich an anderer Stelle gehört) spricht, dessen Logik kann ich wirklich nicht folgen.
    Woraus leiten manche Leute das "Recht" ab, seinen Mitmenschen Rauch in die Luft zu blasen? Das kann man nur als Realitätsverlust bezeichnen. Das ist eine sehr fragliche Einstellung.

    Geschrieben von Anton Kastner
    Obwohl er ein Preusse war, halt ich es da mit dem "Alten Fritz": "ein jeder soll nach seiner Facon selig werden"


    Tut mir Leid, aber es geht hier nicht darum, zu welchem übersinnlichen Wesen du betest, wie deine privaten Vorlieben aussehen oder welche Musik Du in deinem Auto hörst.
    Es geht darum, dass Du etwas machst, das auch den Lebensbereich deiner Mitmenschen tangiert.
    Da war doch mal was mit dem Recht, was dort aufhört, wo das der anderen beginnt.

    Bevor mich jemand als "Betonkopf", militant oder sonstwas bezeichnet: Ich bin gerne bereit Kompromisse Einzugehen und eine Lösung zu finden. Erfahrungsgemäß ist es jedoch so, dass dies bei vielen Zeitgenossen nicht möglich ist. Hinzu kommt die Erfahrung, dass Rauchverbote in Gebäuden (auch Feuerwehrhäusern, HiOrg-Unterkünften, Rettungswachen) seit Jahren problemlos existieren und Raucher ohne Probleme vor die Tür gehen.
    Dies ist auch in meinem Freundeskreis völlig normal und auch die Raucher können damit leben.

    Aber nein, vielerorts braucht es dazu ein (meiner Meinung nach überflüssiges) Verbot, welches eine Selbstverständlichkeit zu Papier bringt.



    Mit kameradschaftlichen Grüßen
    Stefan


    Feuerwehr Alpen
    Auch wenn es eigentlich klar sein sollte: meine hier geschriebenen Beiträge sind nur für die Veröffentlichung in diesen Forum gedacht und sie stellen auch nur meine persönliche Meinung dar.

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    AutorHenr8ik 8S., Peine-Vöhrum / Niedersachsen419380
    Datum07.08.2007 21:1713659 x gelesen
    Um mal bei Niedersachsen zu bleiben:

    'Rauchverbot in niedersächsischen Feuerwehrhäusern' von Katja Midunsky

    Der Meinung von Katja bin ich übrigens auch.

    Zur Not dürfte für die meisten Feuerwehrhäuser aber auch folgender Punkt gelten:

    Auszug aus dem nds. Nichtraucherschutzgesetz:6. von Einrichtungen, die Kinder oder Jugendliche aufnehmen (§ 45 Abs. 1 Satz 1 oder 2 des Achten Buchs des Sozialgesetzbuchs in der Fassung vom 14. Dezember 2006, BGBl. I S. 3134), geändert durch Artikel 2 Abs. 23 des Gesetzes vom 19. Februar 2007, BGBl. I S. 122), unabhängig davon, ob die Einrichtungen einer Erlaubnis bedürfen,

    Allerdings handelt es sich hier um meine persönliche Meinung ohne großartige juristische Vorbildung.


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    AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio419381
    Datum07.08.2007 21:2013606 x gelesen
    Tach, Post!

    Geschrieben von Henrik StellfeldtZur Not dürfte für die meisten Feuerwehrhäuser aber auch folgender Punkt gelten:

    Auszug aus dem nds. Nichtraucherschutzgesetz:6. von Einrichtungen, die Kinder oder Jugendliche aufnehmen (§ 45 Abs. 1 Satz 1 oder 2 des Achten Buchs des Sozialgesetzbuchs in der Fassung vom 14. Dezember 2006, BGBl. I S. 3134), geändert durch Artikel 2 Abs. 23 des Gesetzes vom 19. Februar 2007, BGBl. I S. 122), unabhängig davon, ob die Einrichtungen einer Erlaubnis bedürfen,


    Wie ich bereits schrieb: Es könnte so einfach sein... wenn man denn einfach mal einen Blick ins Gesetz werfen würde.
    Deine Vermutung ist absurd. SGV VIII lesen hilft.


    MkG,
    Christi@n

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    Fumus ignem

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    AutorHenr8ik 8S., Peine-Vöhrum / Niedersachsen419383
    Datum07.08.2007 21:3213522 x gelesen
    Geschrieben von Christi@n PannierWie ich bereits schrieb: Es könnte so einfach sein... wenn man denn einfach mal einen Blick ins Gesetz werfen würde.
    Deine Vermutung ist absurd. SGV VIII lesen hilft.


    Ich hab natürlich den §45 im SGB VIII vorher gelesen, es aber so verstanden, dass das Nichtraucherschutzgesetz für die im §45 SGB genannten Einrichtungen, denen es einer Erlaubnis bedarf, gilt. Es steht aber weiterhin im Nichtraucherschutzgesetz:unabhängig davon, ob die Einrichtungen einer Erlaubnis bedürfen.
    Somit liegen die Feuerwehrhäuser, die kinder oder Jugendliche aufnehmen im Bereich des Nichtraucherschutzgesetzes. Korrigiere mich, wenn ich es falsch interpretiere.


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    AutorThom8as 8P., Berchtesgaden / Bayern (BY)419397
    Datum07.08.2007 22:4013523 x gelesen
    Geschrieben von Stefan BrüningWer von "Ausgrenzung", "Diskriminierung" und solch polemischen (noch milde Ausgedrückt) "Rauchersternen" (habe ich an anderer Stelle gehört) spricht, dessen Logik kann ich wirklich nicht folgen.Hier hast Du meine vollste Zustimmung!

    Ich freue mich schon auf jenen Tag, an dem auch in Bayern ein solches Gesetz in Kraft treten wird! Ich sehe jedoch nicht ein, warum ich zukünftig im Rahmen z.B. irgendeiner einvernehmlichen Regelung auf meinen mir dann zustehenden Passivraucher-Schutz verzichten sollte. Bislang hat sich ja schließlich auch niemand um eine einvernehmliche Regelung geschert, im Gegenteil haben die Raucher zumeist ohne Rücksicht auf andere einfach geraucht. Mir ist meine Gesundheit einfach wichtiger... Wer es aber nicht schafft, während der paar Stunden im Gerätehaus aufs Rauchen zu verzichten und es zudem auch nicht schafft, sich notfalls zum Rauchen vor die Türe zu begeben, der sollte evtl. mal sein eigenes Verhalten reflektieren und ernsthaft über Möglichkeiten nachdenken, seine Nikotinabhängigkeit zu bekämpfen.

    Gruss
    Thomas


    Alles meine persönliche Meinung!

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    AutorDenn8is 8E., Menden / NW419400
    Datum07.08.2007 22:4913569 x gelesen
    Geschrieben von Andreas Ehrhardt Öffentlich heißt für mich, dass es von jedem Bürger betreten werden kann - das sehe ich speziell bei einem Gerätehaus sehr skeptisch und auch überaus problematisch

    Ich glaube da liegst du falsch. Ein öffentliches Gebaüde muss nicht unbedingt von jedem ohne weiteres betreten werden können, es muss nur von einem öffentlichen Träger sein.
    Übrigens hatten wir es schon, dass bei uns die Tore offen standen und ein paar interessierte Bürger hereinkamen und sich die Fahrzeuge anschauen wollten, die haben wir natürlich nicht weggeschickt, schliesslich ist das alles von deren Steuergeldern bezahlt. Wenn im Gerätehaus niemand ist, ist sind auch die Tore usw zu und folglich kann auch niemand einfach so da herein.


    mit kameradschaftlichen Grüssen

    Das ist nur meine persönliche Meinung und nichts anderes!

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    AutorMagn8us 8H., Pöttmes / Bayern419426
    Datum08.08.2007 07:3713559 x gelesen
    Geschrieben von Dennis Edner...dass bei uns die Tore offen standen und ein paar interessierte Bürger hereinkamen und sich die Fahrzeuge anschauen wollten, die haben wir natürlich nicht weggeschickt, schliesslich ist das alles von deren Steuergeldern bezahlt.

    Ok, ich bin dann mal im Rathaus und schau mir ein paar Büros an und mach Probesitzen auf den hochwertigen Drehstühlen dort (Ist ja schließlich von steuergeldern bezahlt)

    Keine Frage: wenn ein interessierter Bürger ins Feuerwehrhaus kommt, wird es ihm, wenn zeitlich und personell möglich, selbstverständlich gezeigt. Aber einen "Rechtsanspruch" oder so abzuleiten ist aber ziemlich abwegig.


    Grüße
    Magnus

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    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land)419434
    Datum08.08.2007 08:5413564 x gelesen
    Geschrieben von Christi@n PannierEi gucke da. Eine Feuerwehr ist aber gar keine Landesbehörde oder Einrichtung des Landes, sondern eine Einrichtung der Gemeinde. Und schon gilt das Rauchverbot nicht.Aber sind Feuerwehrgebäude nicht Gebäude für die der Aufsicht des Landes unterliegenden Körperschaften [...] des öffentlichen Rechts, ?


    Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde...

    Meine Wehr: http://www.ffw-grafschaft.de

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    AutorAxel8 U.8, Bergkamen (NRW) / NRW419446
    Datum08.08.2007 09:3413602 x gelesen
    Hallo

    Geschrieben von Andreas DovernDie meisten Raucher haben ja auch Verständnis. Man kann sich ja ggf. in der Mitte irgendwo treffen.Da heb ich leider andere Erfahrungen machen müssen. Es werden dann sofort Urteile zitiert, dass ja dan ein Raucherraum vorhanden sein muss usw. Manchmal habe ich den Eindruck, dass Raucher überhaupt nicht verstehen, warum so ein Gesetz geschaffen worden ist. (ist nicht nur bei der FW so).
    Wenn es nach mir ginge, wäre im FW-Haus Rauchverbot.


    MkG Axel


    ____________________________________________

    Hier handelt es sich nur um MEINE Meinung !!!


    ICQ: 84523418

    ____________________________________________
    Es handelt sich hier im meine private Meinung, und nicht die meiner Feuerwehr oder sonst wem!!!

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    AutorStef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen419450
    Datum08.08.2007 09:4713545 x gelesen
    Geschrieben von Andreas EhrhardtZugegeben, das Beispiel lässt sich damit nicht wirklich vergleichen

    Exakt.



    Mit kameradschaftlichen Grüßen
    Stefan


    Feuerwehr Alpen
    Auch wenn es eigentlich klar sein sollte: meine hier geschriebenen Beiträge sind nur für die Veröffentlichung in diesen Forum gedacht und sie stellen auch nur meine persönliche Meinung dar.

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    AutorMark8us 8W., Schwäbisch Gmünd / Baden - Württemberg419476
    Datum08.08.2007 11:1813536 x gelesen
    Hallo!
    Geschrieben von Andreas EhrhardtGanz ganz schwere Zeiten für Raucher :(

    Nö. Ich bin selbst Raucher - aber ich gehe auch daheim zum Rauchen auf den Balkon. Als Lebensgefährte einer militanten Nichtraucherin schränke ich meinen Konsum auch ohne Gesetz in vielen Lebenslagen ein. In Restaurants o.ä. befriedige ich meine Sucht eben draussen - so what?

    Wenn ich mich vergiften will ist das mein gutes Recht als mündiger Raucher, aber meine Freiheit endet da, wo ich die Freiheit anderer tangiere. Der Nichtraucherschutz gewinnt in letzter Zeit immer mehr an Bedeutung, dass finde ich nicht schlecht und hat auch bei mir zu einem Umdenken geführt.

    Auf den drei Hochzeiten, auf denen ich dieses Jahr eingeladen war, war das Rauchen verboten. Die Süchtigen haben sich dann eben draussen ihre Fluppe angesteckt. Das tat der guten Stimmung keinen Abbruch und alle waren zufrieden. Ich hab mit dem Gesetz kein Problem, eher im Gegenteil - ich rauche seitdem nicht mehr so viel...

    Einzig in der "Kneipe um die Ecke" hab ich so meine Probleme mit dem Gesetz - nicht weil ich nicht gerne vor die Tür gehe, sondern weil ich hier massive Probleme auf die Wirte zukommen sehe (Anwohner/Lärm)

    Gruß, MaWe


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    AutorStef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen419483
    Datum08.08.2007 11:3313543 x gelesen
    Geschrieben von Andreas EhrhardtWie auch immer, wir klären das hier eh nicht und wir können noch hundert Threads zum Thema Pro und Contra Nichtraucherschutz hier aufmachen - wird sich nix ändern - Gesetz ist da und gut


    Nee, leider nicht. Das ist wieder regional total unterschiedlich.



    Mit kameradschaftlichen Grüßen
    Stefan


    Feuerwehr Alpen
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    AutorChri8sti8an 8M., Lennestadt / NRW420059
    Datum10.08.2007 11:5813656 x gelesen
    Also bei uns ist das Rauchen noch nicht verboten worden. es wurde auch noch nicht wirklich angesprochen, wobei es mich persönlich auch nicht stört, wenn meine Kameraden rauchen, solange Ich nicht selber rauchen muss. Ich weis das ich alles passiv mitrauche, aber bei uns zuhause wird auch geraucht, also mich stört es nicht.


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    AutorAndr8eas8 L.8, Sindelfingen / B/W420098
    Datum10.08.2007 15:1113574 x gelesen
    Zur leidigen Frage ob ein Feuerwehrhaus ein öffentliches Gebäude im Sinne des Landesnichtraucherschutzgesetz B/W ist habe ich von unserer Stadtverwaltung folgende antwort erhalten:

    Zitat:
    aufgrund des am 01.08.2007 inkrafttgetretenen
    Landesnichtraucherschutzgesetzes (LNRSG)
    besteht ein absolutes Rauchverbot in Behörden, Dienststellen und sonstigen
    Einrichtungen
    des Landes und der Kommunen (§ 5 LNRSG).

    Selbstverständlich gilt z.B. für das Feuerwehrhaus diese Regelung ebenso,
    wie für das Rathaus,
    Kindergärten, Schulen, etc.

    Dies bedeutet für die rauchenden Mitarbeiter(innen) (aber natürlich auch
    für alle Besucher) dieser Einrichtungen,
    dass in den Fluren, Gängen, Büros und sonstigen geschlossenen Räumen seit
    dem 01.08.2007 ein absolutes Rauchverbot herrscht. Zitatende

    Noch Fragen?
    Gruß Andreas


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