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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | rechtliche Stellung der ILSt vs. alte FW-Alarmierungsstellen in Bayern | 14 Beiträge | ||
Autor | Bern8har8d G8., München / Bayern | 603769 | ||
Datum | 19.01.2010 09:26 MSG-Nr: [ 603769 ] | 6984 x gelesen | ||
Hat sich durch die Einführung der IlSt in Bayern die rechtliche Stellung der Leitstelle bei Feuerwehreinsätzen geändert? Ich habe dunkel in Erinnerung, dass das "L" in ILst nicht nur "Leit" bedeutet, sondern eben auch beinhaltet, dass die ILSt mit ihrer Einführung nun auch weisungsbefugt ist. Es handelt sich hier ausschließlich um meine private Meinung. Sie kann durchaus von der meines Arbeitgebers, und/oder Vorgesetzten abweichen. Dies ist weder beabsichtigt, noch als beabsichtigt anzusehen. | ||||
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