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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Arztliche Untersuchung bei Eintritt in FF | 61 Beiträge | ||
Autor | Wolf8gan8g K8., Niddatal / Hessen | 713134 | ||
Datum | 04.02.2012 17:43 MSG-Nr: [ 713134 ] | 21303 x gelesen | ||
Infos: | ||||
Hallo Anette, gemäß § 10 Abs 5, des HBKG müssen angehörige der Freiwilliegn Feuerwehren geistig und körperlich in der Lage sein den Dienst in der Feuerwehr zu leisten. Da ich selbst weder Arzt bin, noch über eine geeignet medizinische Ausbildung verfüge, lasse ich jeden Anwärter für die Einsatzabteilung zunächst von einem Arbeitsmediziner nach G25 & G26 untersuchen. Das Ganze zu meiner und zur Sicherheit des Feuerwehranwärters. Gruß Wolfgang | ||||
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