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Rubrik | Atemschutz | zurück | ||
Thema | RTW als Absicherung der Einsatzkräfte im Atemschutzeinsatz ![]() | 115 Beiträge | ||
Autor | Dani8el 8R., Peine / Niedersachsen | 806814 | ||
Datum | 07.04.2015 20:59 MSG-Nr: [ 806814 ] | 47599 x gelesen | ||
Hallo, geschrieben von Simon S. - warum wundert mich das jetzt nicht? Derjenige (DRK Grande?), der hier in den Diskussionen regelmäßig die BaWü Absonderlichkeiten im Rettungsdienst verteidigt, ja sogar anscheinend völlig normal findet, meldet sich mal wieder mit dem Folgenden zu Wort ... : Laut RDG BaWÜ ist der Rettungsdienst für die Erbringung von Leistungen der Notfallrettung und des Krankentransportes zuständig. Darunter fällt nicht die Absicherung einer Veranstaltung oder die Erbringung eines Betriebssanitätsdienstes (was im Falle eines FW-Einsatzes der rechtliche Rahmen ist). Ähm... ja, das ist ja mal eine äußerst kreative Auslegung! Seit wann bitte ist ein Feuerwehreisatz eine "Veranstaltung" oder gar die "Erbringung eines Betriebssanitätsdienstes" ? Feuerwehren, und alle anderen BOS, werden im Rahmen der ihnen obliegenden Aufgaben tätig, sogar hoheitlich, ihre Einsätze im Rahmen der Gefahrenabwehr sind mitnichten "Veranstaltungen"! Wer bitte kommt auf solche Ideen, zu solchen Auslegungen? Und mit immer geringerer Erreichung der Hilfsfristen, steigenden Einsatzzahlen und den daraus resultierenden gehäuften Schichten ohne Pause für die Besatzungen, etc. werden solche Bereitstellungen eben unter die Lupe gnommen und hinterfragt. Auch "hübsch". Steigende Einsatzzahlen und Auslastung sind wohl ein generelles Problem resp. Phänomen. Die "immer geringere Erreichung von Hilfsfristen" sowie "resultierende gehäuften Schichten ohne Pause für die Besatzungen, etc." sind hingegen wohl eher ein spezifisches Problem des BaWü Rettungsdienstes, oder im Klartext der vorsichtig ausgedrückt "etwas eigenwilligen Organisationsform" und - noch deutlicher - des Filzes im Rettungsdeinst im Land BaWü! Werden die Hilfsfristen nicht erreicht und nimmt die Belastung für die Mitarbeiter überhand muß effektiv nachgesteuert werden, und zwar an der Vorhaltung, nicht durch "Rosinenpicken" bei den Einsätzen. - Ich behaupte mal, im weit überwiegenden Teil der Republik ist die Absicherung laufender Feuerwehreinsätze durch RTW des Regel-RD absolut die Regel, ist halt ein Einsatz (der das Fahrzeug bindet) wie jeder andere auch! Die Frage ist auch: Muss es wirklich bei einem Einsatz von AGTs in Gebäuden ein RTW sein, der zur Absicherung da steht oder reicht nicht ein KTW mit AED und Notfallkoffern aus (das können die meisten mir bekannten HiOrgs ohne mit der Wimper zu zucken, auch Tagsüber), die dann bei Bedarf den Regelrettungsdienst nachfordern? ... warum dann eigentlich ggf. einen RTW des Regel RD nachfordern? Reicht, oder reicht nicht? Meine Antwort: Nein, reicht nicht! Wobei ein guter Stil es nicht ist, hier einfach ohne Kommunikation an die Beteiligten eine gewohnte Verfahrensweise einfach zu ändern. Hier sollten die Beteiligten sich an einen Tisch sezten und das Problem erläutern. In BaWü sollte man hinsichtlich des Rettungdienstes mal so einiges erläutern. Ich bin immer wieder echt erstaunt, was da immer wieder noch zusätzlich kommt - siehe hier, q.e.d. - wo man, viele oder zumindest ich wirklich aus dem Kopfschütteln kaum noch rauskommt. Aber solange die Bevölkerung das alles so hinnimmt... Bin mal gespannt, wann da endlich mal was ins Rollen kommt. Manchmal braucht es ja nur einen relativ kleinen Anlaß, der dann unter Umständen zur Initialzündung wird. Gruß Daniel | ||||
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