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Rubrik | Atemschutz | zurück | ||
Thema | RTW als Absicherung der Einsatzkräfte im Atemschutzeinsatz | 115 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8F., Fürth / Hessen | 806784 | ||
Datum | 07.04.2015 09:14 MSG-Nr: [ 806784 ] | 48044 x gelesen | ||
Geschrieben von Thorsten H. Aber so wie in Ba-Wü die BOS aufgezogen und "regiert" werden würde mich da nichts mehr wundern oder erschrecken. :-( da bin ich froh, dass das hier ganz klar geregelt ist: Einsatzstichworte Da steht zwar auch noch das drinnen: Ersatzweise können bei R 1 ausschließlich zum Schutz der Einsatzkräfte eingesetzt werden: Und die Anforderung ist schon sportlich.... Blöd wirds auf dem Land natürlich, wenn du sowas hast undd ann noch einen RTW zur Absicherung abstellen sollst und dann vielleicht noch ein weiterer Notfall eingeht (war bei dem VU so, da gab es noch einen weiteren Notfall im Beritt -> MTW mit RA als FR noch im Einsatz).... Aber das ist das Problem, wenn man auf dem Land wohnt... Kommt aber zum Glück ja auch nicht täglich oder wöchentlich vor.... Viele Grüße Christian Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr! besucht die Feuerwehr Steinbach "Die Feuerwehrmannschaft hat sich für ihre Verrichtungen gut einzuüben, so daß jedes einzelne Mitglied sämmtliche ihm zugewiesene Arbeiten mit der nöthigen Sicherheit und Kennntniß ausführen kann" (Übungsbuch, Dienst- und Sanitätsvorschriften für Feuerwehren im Großhergzogtum Hessen, 1891) | ||||
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